Vom ersten Tag an sind wir nah bei Ihnen: Beratung auf Augenhöhe, genau zu den für Sie wichtigen Themen. In der Umsetzung erleben Sie mit uns absolute Transparenz bei allen Aktivitäten: klare Kommu
Big brother is watching you, vol. 1! Nicht nur hier, sondern in ganz Europa ist eine Kontenabfrage nach Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens möglich.
Dies ergibt sich aus dem Zustimmungsgesetz vom 22.07.2005 zum Protokoll vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ein Warnschuss, d.h. die Aufforderung zur freiwilligen Angabe der Konten ist nicht erforderlich. Nach Einleitung eines Strafverfahrens können die Ermittlungsbehörden direkt z…
09.11.2007
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