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Fruhwirth Gebäudedaten KG

Fruhwirth Gebäudedaten KG

Fruhwirth Gebäudedaten KG Thomas F. Fruhwirth Butzbacher Str. 46, 60389 Frankfurt Telefon: 069. 70 79 03 97 presse@hausinspektor.de

Über das Unternehmen

Fruhwirth Gebäudedaten KG
Facility Management Services
Kompetenter und zuverlässiger Dienstleister zum Thema Gebäudedaten

Aktuelle Pressemitteilungen von Fruhwirth Gebäudedaten KG
Bild: Was ist meine Immobilie wert - Fruhwirth KG stellt kostenlosen Immobilien-Wert-Rechner onlineBild: Was ist meine Immobilie wert - Fruhwirth KG stellt kostenlosen Immobilien-Wert-Rechner online
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Was ist meine Immobilie wert - Fruhwirth KG stellt kostenlosen Immobilien-Wert-Rechner online

Umsonst den Marktwert der Immobilie einschätzen, diese Möglichkeit bietet der kostenlose Wertschätzungsrechner für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser der Fruhwirth KG. Gratis und ohne Registrierung können Sie dort den Immobilienwert ermitteln. Die kostenfreie Marktwerteinschätzung ist für eine erste Orientierung geeignet. "Viele Menschen suchen nach einer schnellen und gratis verfügbaren Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie" so Thomas F. Fruhwirth, geschäftsführender Gesellschafter der Fruhwirth KG und Betreiber de…
16.05.2014
Bild: 10 Jahre Fruhwirth KG: hausinspektor.de - der Qualitätscheck für Ihren ImmobilienerwerbBild: 10 Jahre Fruhwirth KG: hausinspektor.de - der Qualitätscheck für Ihren Immobilienerwerb
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10 Jahre Fruhwirth KG: hausinspektor.de - der Qualitätscheck für Ihren Immobilienerwerb

Der Erwerb einer Immobilie, sei es von Privat oder über einen Makler, ist Vertrauenssache und erfordert, gerade was die realistische Bewertung eines Objektes angeht, umfassendes Fachwissen und Know-how. Den vermarktungsorientierten Marktwerteinschätzungen von Maklern fehlt oftmals die Objektivität und Neutralität. Und es geht immerhin um sehr viel Geld, das langfristig gebunden wird. „Wenn jemand ein Haus kaufen möchte, will er Eigentümer und Nutzer sein – und kein Bauherr!“, so Thomas Fruhwirth. „Immobilienkäufer sind natürlich unsicher. D…
26.07.2010
Ärger mit vermieteten Eigentumswohnungen nimmt zu
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Ärger mit vermieteten Eigentumswohnungen nimmt zu

Frankfurt, 25.01.2010 – Vermieter von Eigentumswohnungen sind oft leidgeprüft. Statt der gewünschten solventen, ruhigen Mieter, die ihre Wohnung viele Jahre pfleglich nutzen, schlägt sich der Vermieter mit Mietnomaden, Messis und Leerstandsproblematik herum. Hinzu kommen berechtigte und unberechtigte Mängelanzeigen und Mietminderungen, die dem Eigentümer die Freude an seiner Kapitalanlage gänzlich verleiden können. Schon vor der Finanzkrise nahmen die Probleme mit vermieteten Eigentumswohnungen deutlich zu. Dieser Trend hat sich jetzt verstä…
25.01.2010
Teure Nachfinanzierung beim Hauskauf vermeiden – Hausinspektion findet Kostenfallen
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Teure Nachfinanzierung beim Hauskauf vermeiden – Hausinspektion findet Kostenfallen

Frankfurt, 23.11.2009 – Wenn Hauskäufer wenige Monate nach dem Hauskauf erneut mit ihrem Finanzinstitut zusammen sitzen, steht meist eine Nachfinanzierung an. Häufig hatten die neuen Eigenheimbesitzer vor dem Kauf keine realistische Vorstellung, was an baulichen Kosten auf sie zu kommt. Neben den Kosten der Transaktion selbst, wie Grunderwerbssteuer, Notargebühr, Maklercourtage und Kaufpreis, hat der neue Hauseigentümer auch auf Fallen durch bauliche Kosten zu achten. Schlecht ist es, wenn eine Nachfinanzierung aufgrund der Vorschriften der …
23.11.2009
Bild: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Hauskauf - Hoffnung für betrogene Hauskäufer bleibt geringBild: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Hauskauf - Hoffnung für betrogene Hauskäufer bleibt gering
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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Hauskauf - Hoffnung für betrogene Hauskäufer bleibt gering

Frankfurt, 24.09.2009 – Wer als neuer Eigentümer eines gebrauchtes Eigenheims einen nassen Keller vorfindet, erlebt ein böses Erwachen. Eine übliche Reaktion der betroffenen Hauskäufer ist der Ruf nach dem Gericht: „Eine feuchte Stelle mag vielleicht noch gehen, aber eine richtig nasse Außenwand im Keller - das ist Betrug und der Verkäufer hat uns arglistig getäuscht.“ so wird schnell argumentiert. Ergeht ein Jahr später das Urteil des Landgerichts ist der Schock groß, wenn der Prozess „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung“ verlorenen ging…
24.09.2009
Bild: EnEV 2009 greift in den Bestandsschutz der Hauseigentümer ein - EnergieInspektion verschafft SicherheitBild: EnEV 2009 greift in den Bestandsschutz der Hauseigentümer ein - EnergieInspektion verschafft Sicherheit
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EnEV 2009 greift in den Bestandsschutz der Hauseigentümer ein - EnergieInspektion verschafft Sicherheit

Frankfurt, 27.08.2009 – Die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) tritt am 01.10.2009 in Kraft. Für Eigenheimbesitzer galt bisher, dass sie zur Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen nicht verpflichtet waren, solange am Gebäude nicht viel geändert wurde. Doch diesen Bestandsschutz für alle Hauseigentümer gibt es in Kürze nicht mehr. Die Änderungen der EnEV 2009 wirken auch für Eigenheimbesitzer, die keinen Modernisierungswunsch verspüren und eigentlich alles so belassen wollen, wie es ist. Wer sein Eigenheim nach dem 0…
28.08.2009
Bild: Fallen beim Hauskauf – Ratgeberserie wird fortgesetztBild: Fallen beim Hauskauf – Ratgeberserie wird fortgesetzt
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Fallen beim Hauskauf – Ratgeberserie wird fortgesetzt

Frankfurt, 04.08.2009 – Die Risiken beim Hauskauf sind zahlreich und nehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu. Ist der Vertrag beim Notar erst unterschrieben, ist es zu spät. Niemand interessiert sich hinterher dafür, ob Sie unter starkem Druck standen und für Ihre Entscheidung genug Zeit bekamen, ob Sie eine Hausinspektion zur Feststellung baulicher Mängel durchführen ließen oder ob Sie eine Manipulation bei der Wohnflächenangabe hätten erkennen können. Bei Immobilientransaktionen geht es um viel Geld, da ist der Erfindungsreichtum ma…
05.08.2009
Hauskäufer nach BGH-Urteil verunsichert – Zunahme der Wohnflächenmanipulation befürchtet
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Hauskäufer nach BGH-Urteil verunsichert – Zunahme der Wohnflächenmanipulation befürchtet

Frankfurt, 20.07.2009 – Im aktuellen BGH-Urteil zum Thema Flächenabweichungen in Mietverträgen wird festgestellt, dass Abweichungen in der Wohnfläche bis zu 10% vom Mieter zu tolerieren sind. Auch Mieterhöhungen auf der Grundlage einer bis zu 10% überhöhten Flächenangabe im Mietvertrag sind erlaubt. Dem Mieter sei das Festhalten an der zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar, wenn sie innerhalb dieser Toleranzgrenze liege, heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Karlsruhe. Nur, wenn die vertraglich ausgewiesene Fläche „erhe…
21.07.2009
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