Richtig ist, daß in der Regel eine Sperrzeit bei Eigenkündigung zwischen ein und drei Monaten verhängt wird, diese Sperrzeit verhindert genauso wenig wie die vorher erfolgte Eigenkündigung den Bezug des Gründungszuschusses . Bedauerlicherweise werden viele Existenzgründer von der Beantragung des Gründungszuschusses ( http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html) von vornherein abgehalten, obwohl ein Anspruch besteht.
Richtig ist zudem , daß während der Sperrzeit keine Bezüge von der Agentur für Arbeit gezahlt werden…
Ein neuer Leitfaden „Tipps und Tricks zum Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“ gibt Empfehlungen zum Umgang mit der Agentur für Arbeit und sichert Zuschüsse für Existenzgründer. Nach der Reform des Gründungszuschusses zum 01. November 2011 wurde der Gründungszuschuss grundlegend reformiert und in eine Kann-Leistung umgewandelt.
Deutlich niedrigere Bewilligungszahlen beim Gründungszuschuss
Seitdem sind die Bewilligungszahlen des Gründungszuschusses deutlich nach unten gegangen. Das es sich trotzdem lohnt, den Gründungszuschuss zu beantragen u…
Das Gründercoaching Deutschland, einer der vorrangige Zuschussprogramme für junge Selbstständige, wird ab den nächsten Jahr geändert. Die besondere Förderung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit entfällt, zukünftig wird die Förderung auf Basis einen Zuschusses von 50 % (in einigen Regionen 75%) liegen.
Als Förderprogramm zur Unterstützung von Gründern und Jungunternehmen hat sich das sogenannte KfW-Gründercoaching in den vergangen Jahren etabliert. Dies bedeutet für den Gründer, dass ihm ein qualifizierter Coach unmittelbar nach der Gründung…
12.08.2013
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