Berlin. Mit der Rechtsgültigkeit der GoBD, den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff hat der Gesetzgeber jedes Unternehmen verpflichtet, Daten revisionssicher, d.h. unveränderbar bis zu 10 Jahren vorzuhalten.
Wie diese Anforderung technisch umzusetzen ist, um Steuerschätzungen zu vermeiden, hat das Finanzamt allerdings nicht mitgegeben. Und damit beginnen die praktischen Probleme der Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 2018/2019. Währ…
13.05.2019
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