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efsta IT services GmbH

efsta IT services GmbH

Die Medienwerkstatt Carola Malzner Tel.: 0043 650 276 11 21 carola@medienwerkstatt.co.at www.medienwerkstatt.co.at

Über das Unternehmen

Über efsta: European Fiscal Standards Association
efsta mit Sitz in Wien stellt ein sicheres Verfahren zur Verfügung, um die Anforderungen der Finanzverwaltung über richtige und vollständige Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorgängen zu erfüllen. Das efsta-Verfahren ist bereits erfolgreich erprobt und kann mit jeder Kassensoftware genutzt werden. Im Rahmen der „advanced services“ bietet efsta auch den digitalen Bon: Anstelle eines Papierbelegs erhalten Konsumenten ihren Beleg nach dem Einkauf unmittelbar auf das Smartphone übermittelt. www.efsta.org

Aktuelle Pressemitteilungen von efsta IT services GmbH
Bild: efsta: Der digitale Bon kann mehrBild: efsta: Der digitale Bon kann mehr
efsta IT services GmbH

efsta: Der digitale Bon kann mehr

Digitale Kundenservices haben für die Kundenbindung großes Potenzial. Dabei rückt auch der digitale Bon der European Fiscal Standards Association (efsta) in den Mittelpunkt und ist für alle Bereiche des Einzelhandels interessant. Unternehmen können über das efsta-Verfahren elektronische Belege für ihre Kundinnen und Kunden ausstellen. Konsumenten, die ihre Rechnungs-Belege sicher und bequem verwalten möchten, profitieren ebenso. Mobile Kundenbindung efsta-Verfahren und digitaler Bon: Anstelle eines Papierbelegs erhalten Konsumenten ihren Be…
09.01.2015
Bild: Datensicherheit für Kassen-SystemeBild: Datensicherheit für Kassen-Systeme
efsta IT services GmbH

Datensicherheit für Kassen-Systeme

Die elektronischen Kassen des Einzelhandels rücken für die Finanzverwaltung zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Mit dem efsta-Verfahren gibt es endlich Rechtssicherheit. Spätestens seit der Wirksamkeit der Kassenrichtlinie 2012 sind die Hersteller von Kassensoftware und die Betreiber von Kassensystemen mit einigen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Erlass stellt die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung der Kassen-Thematik dar: Der Kassenbetreiber ist angehalten, die Authentizität der Daten sicherzustellen und nachzuweisen, …
27.05.2014
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