(openPR) Die elektronischen Kassen des Einzelhandels rücken für die Finanzverwaltung zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Mit dem efsta-Verfahren gibt es endlich Rechtssicherheit.
Spätestens seit der Wirksamkeit der Kassenrichtlinie 2012 sind die Hersteller von Kassensoftware und die Betreiber von Kassensystemen mit einigen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Erlass stellt die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung der Kassen-Thematik dar: Der Kassenbetreiber ist angehalten, die Authentizität der Daten sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Umsätze vollständig und richtig erfasst sind. „Damit kommt für den Handel eine Beweislastumkehr zum Tragen. Und es ist mehr als realistisch, dass die derzeitigen Kontrollen ausgeweitet werden und in weiterer Konsequenz die allgemeine umfassende Belegerteilungspflicht kommt“, so Mag. Andreas Zwettler, Wirtschaftsprüfer in Linz.
Der unabhängige Dritte
In der derzeitigen Praxis gibt es einige Möglichkeiten, Kassendaten zu manipulieren und an der Finanz vorbei zu schleusen: „Darüber weiß die Finanzverwaltung natürlich Bescheid – und ist zunehmend bestrebt, dem deutlich Einhalt zu gebieten“, so Zwettler. Er ist auch Vorstand der European Fiscal Standards Association (efsta) mit Sitz in Wien. efsta hat im Sinne der Datensicherheit ein Verfahren entwickelt, das die Anforderungen der Finanzverwaltung an Kassenbetreiber und Software-Hersteller mit den Interessensvertretungen und den Steuerberatern abstimmt und damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit herstellt. Anlassfall für diese innovative und EU-weit einzigartige Entwicklung waren konkrete Praxisfälle aus dem Handel, die einigen Geschäftsinhabern kräftige Steuernachzahlungen beschert haben. Gefragt war also eine Lösung, die Daten verschlüsselt an einen unabhängigen Dritten überträgt und den Kassenbetreibern damit den Nachweis erspart, dass nicht manipuliert wurde. Dieser unabhängige Dritte ist efsta. Vereinfacht erklärt werden die Daten in den efsta-Datenbanken verschlüsselt zwischengelagert - und von dort der Finanz zur Verfügung gestellt.
Rechtzeitig vorsorgen
Die efsta-Entwickler haben in ihren Überlegungen klar in Richtung Zukunft gedacht: Denn dass auch in Österreich die allgemeine umfassende Belegerteilungspflicht wirksam wird, scheint immer realistischer. Und spätestens dann werden alle Vorteile von efsta für den Handel schlagend. (siehe Info-Kasten) „Man kennt das aus Italien: Egal, wo man etwas einkauft - selbst am Bauernmarkt: Jeder Händler ist verpflichtet, seinem Kunden für den Einkauf eine Rechnung zu geben. Und an der nächsten Ecke kann dann schon die Finanzpolizei mit einer Kontrolle auf den Konsumenten warten. Kann man keinen Beleg vorweisen, gibt es Strafen für Konsumenten und Händler“, schildert Zwettler die Vorgangsweise, die bei unseren italienischen Nachbarn gang und gäbe ist – und die auch bei uns in Österreich als logische Folge der Kassenrichtlinie immer wieder angedacht wird.
Sichere Kassa-Daten mit efsta
Kassensoftware-Hersteller müssen im Rahmen der Kassenrichtlinie der Finanzbehörde gegenüber nachweisen, dass keine Daten-Manipulationen stattgefunden haben und dass ausreichend Maßnahmen getroffen wurden, um Manipulationen zu verhindern.
efsta stellt ein sicheres Verfahren zur Verfügung, um die Anforderungen der Finanzverwaltung über richtige und vollständige Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorgängen zu erfüllen.
Das Modell kann grenzübergreifend innerhalb der EU Mitgliedstaaten eingesetzt werden - unabhängig von Kassensoftwarehersteller, Betriebssystem oder der verwendeten Hardware.
Das efsta-Verfahren wird von der Finanzverwaltung als sicheres System angesehen.
Alle Infos zu den Anwendungen und zu einer Teilnahme an efsta: www.efsta.org









