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Dr. Walter Scheuerl, MdHB

Dr. Walter Scheuerl, MdHB

Dr. Walter Scheuerl Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) Große Bleichen 21 20354 Hamburg E-Mail: Telefon: +49 (0)172 43 53 741 Website: www.walterscheuerl.de

Über das Unternehmen

Dr. Walter Scheuerl, MdHB
Rechtsanwalt und Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Studium und Referendariat in Hamburg, München und Liverpool.
1991 Promotion an der Universität Hamburg.
1992 Zulassung als Rechtsanwalt; Tätigkeitsschwerpunkte: Medien- und Presserecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Geistiges Eigentum, Lebensmittelrecht.
2008 bis 2010 Vertrauensperson und Sprecher der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" zur Erhaltung des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5.
Parteilos.

Aktuelle Pressemitteilungen von Dr. Walter Scheuerl, MdHB
Bild: Schulbehörde finanziert Primarschul-Anhängern kleine LuxusklassenBild: Schulbehörde finanziert Primarschul-Anhängern kleine Luxusklassen
Dr. Walter Scheuerl, MdHB

Schulbehörde finanziert Primarschul-Anhängern kleine Luxusklassen

Schulbehörde finanziert Primarschul-Anhängern kleine Luxusklassen und vernachlässigt Auswertung der vier Primarschul-„Schulversuche“ Hamburg, 11. August 2011 – Die Hamburger Schulbehörde hat mehrere Millionen Euro dafür ausgegeben, um Anhängern der im Volksentscheid vom 18. Juli 2010 gescheiterten 6-jährigen Primarschule in einer kleinen Zahl von Schulen Luxusklassen einzurichten. Vier teure Primarschul-Schulversuche werden nicht kontrolliert und ausgewertet. Mehr als 2 Millionen Euro hat die Schulbehörde dafür ausgegeben, um für Primarsch…
11.08.2011
Bild: Verdacht auf illegale Praktiken beim Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“Bild: Verdacht auf illegale Praktiken beim Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“
Dr. Walter Scheuerl, MdHB

Verdacht auf illegale Praktiken beim Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“

Hamburg, 16. Juni 2011 – Die Initiatoren des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ rufen dazu auf, ihre Kampagne durch Zahlungen auf ein „Projektkonto“ beim BUND Landesverband Hamburg e. V. (BUND) zu unterstützen, der Spendenquittungen ausstellen könne. Gemeinsam mit dem BUND umgehen sie damit geltendes Recht. Zusätzlich setzt sich der Vorstand des BUND dem Verdacht der strafbaren Untreue (§ 266 StGB) wegen satzungswidriger Verwendung von Vereinsmitteln aus. Durch Rundmails der Initiatoren des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Net…
16.06.2011
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