Schon das Beisichführen eines Taschenmessers genügt für die Qualifikation eines Diebstahls zum Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs.1 Nr.1a StGB. Dieser sieht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Diebstahl mit Waffen: Beisichführen eines Taschenmessers genügt!
Schon das Beisichführen eines Taschenmessers genügt für die Qualifikation eines Diebstahls zum Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs.1 Nr.1a StGB. Dieser sieht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.
Die Absicht, das Messer gegenüber Mensc…
Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre eine nicht vereinbarte Sonderzahlung an seineArbeitnehmer, ohne deutlich zu machen, dass er sich nicht für die Zukunft binden will, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass die Zahlung auch in den folgenden Jahren erfolgen wird. Im Bereich des Arbeitsrechts ist dies allgemein als betriebliche Übung bekannt.
Die Arbeitnehmer können aus einem solchen Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen, dass sie auf Dauer einen Anspruch auf eine Leistung oder eine Vergünstigung haben sollen.
Häufig geht es bei d…
20.10.2011
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