Im Vertrag des Kunden der Bank heißt es unter Ziffer 9. Kündigung, der Vertrag könne vom Kunden jederzeit durch schriftliche Kündigung mit sofortiger Wirkung beendet werden. Und ergänzend dazu in Ziffer 8. Verfügungen, "bei Vertragskündigung kann der Kunde uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen."
Auf die Vertragskündigung wegen schlechter Performance der Vermögensverwaltung und Forderung der Auszahlung erhielt der Kunde von der Bank folgende Mitteilung:
"Vermögensverwaltung bedeutet, dass der Kunde während der Vertragslaufzeit uns das M…
19.01.2012
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