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Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading

  • Mommsenstraße 58
    10629 Berlin
    Deutschland
  • Thomas Meier-Bading

Über das Unternehmen

Thomas Meier-Bading ist Rechtsanwalt in Berlin und seit 2005 zugelassen. Seine Kanzlei betreibt er seit 2008. Er ist deutschlandweit tätig mit den Schwerpunkten Vertragsrecht, Unternehmensrecht und Verbraucherschutz.

In über 17 Jahren hat er mehr als 12.000 Fälle bearbeitet und ist dabei gegen über 800 Gegner vorgegangen – darunter knapp 5.000 gerichtliche Verfahren gegen Singlebörsen.

Ein Verfahren hat er vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen, in zwei weiteren Fällen haben seine Mandanten vor dem Bundesgerichtshof obsiegt. Er gehört damit zu den erfahrensten Anwälten im Bereich Online-Vertragsrecht in Deutschland.

Thomas Meier-Bading studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der Uniwersytet Warszawski.


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Ist eine KI eine Lernerfolgskontrolle? Neue Rechtsfrage bei Online-Kursen

_Anwalt Thomas Meier-Bading sieht offene Frage nach BGH-Urteil zu KI-gestützten Coaching-Angeboten_ Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) klargestellt, dass das Merkmal der Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsgesetzes (FernUSG) weit auszulegen ist. Es reicht danach ein Fragerecht des Teilnehmers zu den gelernten Inhalten. Online-Kurse, die unter das FernUSG fallen, brauchen eine staatliche Zulassung. Fehlt sie, ist der Vertrag unwirksam – mit Rückzahlungsfolge. Neue Frage: Zählt ein KI-Assisten…
06.03.2026
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