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Bredereck & Willkomm

Bredereck & Willkomm

Bredereck Willkomm Am Festungsgraben 1 10117 Berlin Tel.: (030) 4000 4999 Email: anwalt-marketing@web.de Ansprechpartner: Herr Kempchen

Über das Unternehmen

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bredereck & Willkomm
Bild: Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmenBild: Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen
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Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen

Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 48/10). Der Fall: Die Klägerin wird in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad seit vielen Jahren beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als…
19.07.2011
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte gibt Arbeitgebern zehn Tipps für KündigungenBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte gibt Arbeitgebern zehn Tipps für Kündigungen
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte gibt Arbeitgebern zehn Tipps für Kündigungen

Was ist zu beachten, wenn man Kündigungsklagen, zumindest aber hohe Abfindungszahlungen vermeiden will? 1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen …
01.09.2010
Bild: Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung, Klage und Anspruch auf Zahlung einer AbfindungBild: Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung, Klage und Anspruch auf Zahlung einer Abfindung
Bredereck & Willkomm

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung, Klage und Anspruch auf Zahlung einer Abfindung

Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: Häufige Kurzzeiterkrankungen Langzeiterkrankung krankheitsbedingte Leistungsminderung dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu stellen, wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kü…
22.06.2010
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