Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist die Brandenburgische Ingenieurkammer die berufspolitische Vertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Brandenburg sowie in der Bundesrepublik Deutschland und bei der Europäischen Union.
Die Kammer versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, ihre Auftraggeber und für alle am Ingenieurwesen Interessierte. Sie nimmt Einfluss auf die für das Ingenieurwesen anstehenden Aufgaben und auftretenden Problemen sowie für den Ingenieurberuf relevanten Gesetzgebungen, auf die Auslobung von Wettbewerben, organisiert die Fort- und Weiterbildungen und wirkt bei der Ausbildung des Ingenieurnachwuchses durch praxis- und zukunftsorientierte Lehrinhalte mit. Seit ihrer Gründung 1994 wahrt die Brandenburgische Ingenieurkammer gemeinnützig die Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstands: Kompetenz und Sachverstand, die intensive Einflussnahme bei der Verwirklichung der Interessen des Berufsstandes und, nicht zuletzt, die Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk machen die Brandenburgische Ingenieurkammer für ihre Mitglieder unentbehrlich.
Als so genannte „große Kammer“ steht die Brandenburgische Ingenieurkammer Ingenieurinnen sowie Ingenieuren aller Fachrichtungen offen.