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BKK firmus

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BKK firmus Marketing Dirk Kirchhoff Knollstraße 16 49074 Osnabrück Tel. 0541 33141-196 E-Mail dirk.kirchhoff@bkk-firmus.de

Über das Unternehmen

Als regionale Krankenkasse ist die BKK firmus mit ihrem Servicestellen-Netz bei Ihnen direkt vor Ort. Wir beraten Sie rund um das Thema der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die BKK firmus garantiert Ihnen und Ihrer Familie einen absolut verlässlichen und leistungsstarken Versicherungsschutz - und das zu günstigen Beiträgen:
•Zusatzbeitrag 2016 nur 0,6 %
Die Mitglieder der BKK firmus werden bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits seit Jahresbeginn 2015 erheblich entlastet. Mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,6 % bleibt der Beitragssatz der BKK firmus auch 2016 stabil bei 15,2 %.
•Individuelle und persönliche Beratung durch freundliche und qualifizierte Kundenberater vor Ort.
•Die Wahrung Ihrer Interessen durch Ausschöpfen der gesetzlichen Möglichkeiten.
•Attraktive MEHR-Leistungen und Zusatzangebote inklusive!

Nach der Prämierung als "Top-Job" - Arbeitgeber des Jahres 2012 gehört die BKK firmus auch zu "Deutschlands kundenorientiertesten Dienstleistern" 2012, 2013 und 2014 sowie zu den finanzstärksten Krankenkassen (Focus Money, Ausg. 34/2013) Deutschlands. Im Rahmen des Deutschen Bildungspreises 2014 wurde die BKK firmus für ihr vorbildliches Bildungs- und Talentmanagement ausgezeichnet.

Falls Sie weitere Fragen haben oder ausführlichere Informationen zu bestimmten Themen wünschen, besuchen Sie eine der 17 Servicestellen oder rufen Sie an: Tel. 0421 64343. Im Internet finden Sie die BKK firmus unter www.bkk-firmus.de.

Aktuelle Pressemitteilungen von BKK firmus
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BKK firmus: Zusatzag 2016 nur 0,6 %

Die Kunden der BKK firmus werden bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin erheblich entlastet, denn der Zusatzbeitrag der BKK firmus bleibt mit günstigen 0,6 % auch 2016 stabil. Von 2011 bis 2014 betrug der allgemeine Beitragssatz für alle Krankenkassen in Deutschland einheitlich 14,6 %. Davon trugen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Rentner zu gleichen Teilen jeweils 7,3 %. Zusätzlich zahlten Arbeitnehmer bis Ende 2014 einheitlich einen festgeschriebenen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 %. Aus dem Sonderbeitrag wur…
21.12.2015
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