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BBL Bernsau Brockdorff & Partner

BBL Bernsau Brockdorff & Partner

Dipl.-Kfm. Peter J. Klein Ärzte-Treuhand Vermögensverwaltung GmbH Hardenbergstraße 8, 10623 Berlin Telefon; 030/319006-0 Telefax: 030/319006-66 E-Mail: info@aerzte-treuhand.de Internet: www.aerzte-treuhand.de Dr. Oliver Damerius BBL Bernsau Brockdorff & Partner Meinekestraße 27, 10719 Berlin Telefon: 030/ 2007 577 12 Telefax: 030/ 2007 577 66 E-Mail: berlin@bbl-law.de Internet: www.bbl-law.de

Über das Unternehmen

Die Unternehmensgruppe Ärzte-Treuhand/Invest-Consult ist mit weiteren erfahrenen Partnern in den Bereichen Portfolio-Management und Transaktionsberatung tätig. Sie verfügt über 30-jähriges Know-how, insbesondere bei ehemals geförderten Objekten im Berliner Wohnungsbau.

Die bundesweit agierende Sozietät BBL Bernsau Brockdorff & Partner gehört zur den führenden, allein auf Restrukturierung und Insolvenz spezialisierten Kanzleien. Deutschlandweit arbeiten rund 50 Berufsträger an 9 Standorten in wichtigen Wirtschafts- und Finanzzentren. Außerhalb Deutschlands ist die Kanzlei in London präsent. Sämtliche Berater verfügen über langjährige Erfahrung auch in der Insolvenzverwaltung.

Aktuelle Pressemitteilungen von BBL Bernsau Brockdorff & Partner
BGH: Keine Fehler in den Prospekten der Ärzte-Treuhand-Fonds von Peter J. Klein
BBL Bernsau Brockdorff & Partner

BGH: Keine Fehler in den Prospekten der Ärzte-Treuhand-Fonds von Peter J. Klein

Oberstes Gericht korrigiert Fehlurteil des 27. Senats des Kammergerichts und rehabilitiert damit endgültig Peter J. Klein und die von ihm geführte Ärzte-Treuhand Berlin, 7. Mai 2013 Mit Urteil vom 5. März 2013 (II ZR 252/11 hat der Bundesgerichtshof nun auch ein Urteil des 27. Senats des Kammergerichts aufgehoben und die Klage eines Anlegers gegen einen Gründungsgesellschafter der sogenannten „Ärzte-Treuhand-Fonds“ abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 8. Februar 2011 (Az. 2 ZR 263/09) den langjährigen Streit der L…
08.05.2013
Späte Rehabilitation für Peter J. Klein und die Ärzte-Treuhand
BBL Bernsau Brockdorff & Partner

Späte Rehabilitation für Peter J. Klein und die Ärzte-Treuhand

Kammergericht setzt Vorgaben des Bundesgerichtshofs in der sog. „Zunächst“-Rechtsprechung um und verneint Fehler in den Fondprospekten geschlossener Immobilienfonds der Ärzte-Treuhand Berlin. Mit Urteil vom 2. April 2012 (20 U 165/10) hat der 20. Senat des Kammergerichts die Klage eines Anlegers gegen einen Gründungsgesellschafter der sogenannten „Ärzte-Treuhand-Fonds“ abgewiesen. Der Anleger hatte den Gründungsgesellschafter wegen eines angeblichen Prospektfehlers in Anspruch genommen. Mit dem Urteil schwenkt der 20. Senat auf die Linie des…
09.05.2012
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