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BAULIFT GmbH & Co. KG

BAULIFT GmbH & Co. KG

BAULIFT GmbH & Co. KG Andreas Klein Laboratoriumstraße 3 85055 Ingolstadt Tel.: 0841/95588-17 E-Mail: marketing@baulift.com www.baulift.com

Über das Unternehmen

Die Firma BAULIFT mit Stammsitz in Ingolstadt führt seit 1978 bis zu 10.000 Mietvorgänge im Jahr durch. Der Gerätepark umfasst mehr als 600 Mietgeräte und 50 Typenreihen in 7 Niederlassungen in Deutschland sowie Luxemburg. Derzeit bietet das Mietprogramm unter anderem LKW-Arbeitsbühnen, Scheren-Arbeitsbühnen, Personenlifte, Teleskopstapler, Transportanhängern und Holzschredder. Der kompetente und hilfsbereite Service sowie absolut individuelle Angebote runden dieses Leistungsspektrum ab. www.baulift.com

Aktuelle Pressemitteilungen von BAULIFT GmbH & Co. KG
Bild: BAULIFT Licence – die Arbeitsbühnen-SchulungBild: BAULIFT Licence – die Arbeitsbühnen-Schulung
BAULIFT GmbH & Co. KG

BAULIFT Licence – die Arbeitsbühnen-Schulung

Die BAULIFT GmbH & Co. KG – der bundesweit und in Luxemburg agierende Vermieter von Arbeitsbühnen – bietet mit der BAULIFT Licence dokumentierte Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Umgang mit den Bühnen. Im April 2010 veröffentlichten die Berufsgenossenschaften einen Grundsatz, der die Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen regelt. Mit diesem Grundsatz (BGG 966) gibt es nun eine verbindliche Grundlage, wie Bediener von Hebebühnen zu schulen sind. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer jährlich zu unterwe…
03.09.2012
Bild: Kurz-Tipps von BAULIFT zum Schutz beim Umgang mit ArbeitsbühnenBild: Kurz-Tipps von BAULIFT zum Schutz beim Umgang mit Arbeitsbühnen
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Kurz-Tipps von BAULIFT zum Schutz beim Umgang mit Arbeitsbühnen

„Nicht die Maschinen, sondern die Menschen verursachen Unfälle“, so die Einsicht der BAULIFT GmbH & Co. KG – dem bundesweit sowie in Luxemburg agierenden Vermieter von Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern. Dies belegt auch eine Statistik der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (2010): 64% der Unfallursachen beruhen auf dem Fehlverhalten des Gerätebedieners, 23% durch äußere Einwirkungen und 13% durch technische Mängel. Dabei sind die Schutzmaßnahmen schnell und einfach durchführbar. Bei unsachgemäßer Abstützung und nicht tragfähigem Untergrun…
29.08.2012
Bild: Arbeitsbühnen-Vermieter BAULIFT informiert über GurtpflichtBild: Arbeitsbühnen-Vermieter BAULIFT informiert über Gurtpflicht
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Arbeitsbühnen-Vermieter BAULIFT informiert über Gurtpflicht

Die BAULIFT GmbH & Co. KG – der bundesweit und in Luxemburg agierende Vermieter von Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern – bekommt häufiger die Frage von Unternehmern gestellt: „ Gibt es einen Gurtpflicht für Arbeitsbühnen?“ Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählt beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen neben Sicherheitshandschuhen, Schutzbrille und Helm auch der Auffang-Gurt. Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in Deutschland noch keine allgemeine Gurtpflicht für Arbeitsbühnen. BAULIFT rät nicht nur dazu einen Gurt zu benutzen,…
28.08.2012
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