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Bastian, Manciet & Associés

Bastian, Manciet & Associés

Sebastian KUTZ Bastian, Manciet & Associés 10, rue des Pyramides 75001 Paris Tél: +33.(0)1.55.35.37.10 Fax:+33.(0)1.55.35.37.19

Über das Unternehmen

Die französische Fachanwaltssocietät Bastian • Manciet & Partner, deren Sitz im Herzen von Paris zwischen dem Louvre und der Oper liegt, ist im Jahre 1997 aus dem Zusammenschluß dreier Einzelkanzleien hervorgegangen. Sie ist das Ergebnis einer kollegialen Verbundenheit, die in einem gemeinsamen Willen nach fachlicher Ausgewogenheit und sinnvoller Ergänzung der gegenseitigen Kompetenzen mündet.

Eine Ausgewogenheit, die sich einerseits ergibt aus der Verankerung von Marc Manciet in der praxisbezogenen Tätigkeit eines seit über zwanzig Jahren in Paris (und neuerdings auch in Toulouse) zugelassenen Anwaltes und andererseits aus dem Einbringen der von langjährigen wissenschaftlichen Tätigkeiten geprägten Arbeitsweise von Philippe Bastian und David Hartmann.

Ausgewogenheit auch durch die Überschaubarkeit der Strukturen einer Kanzlei mit menschlichem Zuschnitt, die Raum lässt für ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandanten und gleichzeitig ein hohes Maß an Flexibilität und Effizienz begründen will.

Ausgewogenheit des weiteren in der strategischen Zielsetzung einer Kanzlei, die über den Schwerpunkt ihrer französischen Inlandstätigkeit hinaus eine signifikante Ausweitung ihrer internationalen Aktivitäten verzeichnet, u. a. auch durch ihre Einbindung in das europäische Netzwerk Legal Skills – European Business Lawyers.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bastian, Manciet & Associés
Arbeitsrecht Frankreich - Französischer Aufhebungsvertrag
Bastian, Manciet & Associés

Arbeitsrecht Frankreich - Französischer Aufhebungsvertrag

Die Reform des französischen Arbeitsrechts gab dem französischen Arbeitsgesetzbuch (code du travail) nicht nur eine neue Form, sondern sie ging mit einigen bedeutenden inhaltlichen Änderungen einher. Die Neuerungen im "code du travail" traten am 1. Mai 2008 in Kraft. Seither besteht in Frankreich die schon lange geforderte Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags durch beide Seiten. Der Aufhebungsvertrag ("rupture conventionelle") ist dem französischen Recht zwar nicht neu, dessen Anwendbarkeit auf Arbeitsverträge war j…
02.06.2009
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