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awt Rechtsanwälte

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Herr Andreas Thiel, Bayerstraße 27, 80335 München

Über das Unternehmen

Über awt Rechtsanwälte

awt Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich Forderungsmanagement. awt Rechtsanwälte sieht sich als serviceorientierter Dienstleister mit übergreifender Branchenkompetenz. awt Rechtsanwälte zählt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Forderungsmanagement und verfügt über ein hochqualifiziertes Team aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und anderen Fachkräften.

Aktuelle Pressemitteilungen von awt Rechtsanwälte
Böhmermann versus Erdogan
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Böhmermann versus Erdogan

awt Rechtsanwälte berichtet über Einstellung des Strafverfahrens ------------------------------ Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Moderators Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. awt Rechtsanwälte (http://www.awt-rechtsanwälte.de) weist darauf hin, dass Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein im TV ausgestrahlter Be…
06.10.2016
Bild: awt Rechtsanwälte: Schadenersatzanspruch bei bunten WändenBild: awt Rechtsanwälte: Schadenersatzanspruch bei bunten Wänden
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awt Rechtsanwälte: Schadenersatzanspruch bei bunten Wänden

awt: Bei farbigen Wohnungswänden kann Vermieter Ersatz fordern München – Januar 2014: Wird ein Mietobjekt in einem farblich ausgefallenen Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter Schadenersatzberechtigt. awt Rechtsanwälte erläutert dazu ein BGH-Urteil. In einem der Kanzlei awt Rechtsanwälte vorliegenden Urteil äußerte sich der Bundesgerichtshof zur Schadenersatzanspruchsthematik von Vermietern. Im betreffenden Fall, zu dem awt unter http://www.auerwittethiel-mietrecht.de/awt-kraeftig-gestrichene-waende-rechtfertigen-bei-wohnungsrueckgabe-sch…
30.01.2014
Bild: awt Rechtsanwälte: BGH entscheidet zugunsten von LebensversicherernBild: awt Rechtsanwälte: BGH entscheidet zugunsten von Lebensversicherern
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awt Rechtsanwälte: BGH entscheidet zugunsten von Lebensversicherern

awt Rechtsanwälte informieren über aktuelles BGH-Urteil zum Rückkaufwert von Versicherungspolicen München, November 2013: Wird eine Police vorzeitig gekündigt, darf der Versicherer die Hälfte der Sparbeiträge plus Zinsen behalten, informieren die awt Rechtsanwälte über ein aktuelles BGH-Urteil. Bei frühzeitiger Kündigung dürfen Versicherungen die Vertragsabschlusskosten auch weiterhin verrechnen und müssen lediglich die Hälfte des Sparbetrags nebst Zinsen auszahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). D…
18.11.2013
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