Der AStA wird vom Studierendenparlament (SP) gewählt. Das SP ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und wird von allen eingeschriebenen Studierenden der FH einmal jährlich gewählt. Wir Studierende gewährleisten so, dass wir unsere Angelegenheiten selbst verwalten und die Belange unserer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrnehmen. Der AStA vertritt die Studierendenschaft, führt die Beschlüsse des SP aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Dem AStA obliegt auch die Vertretung der gesamten Studierendenschaft vor Gericht. Außerdem vertritt der AStA die hochschulinternen Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung, Hochschulverwaltung und den Fachbereichen, sowie die hochschulexterne Vertretung gegenüber allen Institutionen und Einrichtungen (z.B. anderen Studierendenschaften, Ministerien, Presse, Öffentlichkeit, u.ä.). Weiterhin haben wir an der Erfüllung der Hochschul-Aufgaben durch Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken. Darüber hinaus haben wir die Aufgabe, auf Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz unserer Mitglieder zu fördern.Der AStA unterstützt zudem (logistisch und/oder finanziell) hochschulweite studentische Projekte und Initiativen.a