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Über das Unternehmen

Die Personalmanagement Service GmbH unterstützt mit dem Portal arbeitszeugnis.de Arbeitnehmer aller Branchen mit der Analyse, Erstellung und Übersetzung von Arbeitszeugnissen.

Aktuelle Pressemitteilungen von arbeitszeugnis.de
Bild: Kostenlose Zeugnisprüfung für alle airberlin-MitarbeiterBild: Kostenlose Zeugnisprüfung für alle airberlin-Mitarbeiter
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Kostenlose Zeugnisprüfung für alle airberlin-Mitarbeiter

Bei der Fluggesellschaft airberlin erhalten nun viele tausend Mitarbeiter insolvenzbedingt ihre Arbeitszeugnisse. Grade bei so einem hohen Zeusgnisoutput sind die Personalabteilungen oft überfordert. Das Ergebnis sind in der Regel sehr pauschale und lückenhafte Zeugnisse, die sich hinderlich auf die weitere berufliche Entwicklung der Mitarbeiter auswirken können. Mit der Aktion "arbeitszeugnis.de hilft airberlin" bieten wir allen Mitarbeitern von airberlin eine kostenlose Prüfung ihrer Arbeitszeugnisse an. Mehr Informationen zur Aktion…
06.12.2017
arbeitszeugnis.de erläutert branchentypische Zeugnismängel in über 100 Arbeitszeugnis-Mustern
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arbeitszeugnis.de erläutert branchentypische Zeugnismängel in über 100 Arbeitszeugnis-Mustern

Arbeitszeugnisse stellen umfangreiche Anforderungen an den Zeugnisersteller, da diese nicht nur wahrheitsgemäß und wohlwollend, sondern auch branchentypisch zu formulieren sind. Die individuelle Bewertung der einzelnen Berufsgruppen birgt dabei diverse Fallen, da z.B. die Auslassung einer in der jeweiligen Branche zu erwartenden Formulierung nach geltender Rechtsprechung bereits als ein unzulässiges Geheimzeichen gewertet werden kann. (Vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.08.2008 (Az. 9 AZR 632/07)) arbeitszeugnis.de stellt nun auf …
14.01.2013
BAG bestätigt Abschlussformel in Arbeitszeugnissen
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BAG bestätigt Abschlussformel in Arbeitszeugnissen

Aktuelle Meldung zum BAG Urteil vom 11.12.2012 9AZR 227/11 Das BAG bestätigte am 11.12.2012 mit seinem Urteil die Dankes- und Bedauernsformel in Arbeitszeugnissen weiterhin als freiwillige Angabe des Arbeitgebers. So wurde die Klage des Leiters eines Baumarktes zurückgewiesen, der nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses trotz überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbewertung ein Arbeitszeugnis erhielt, in dem sich der Arbeitgeber nicht für die geleistete Arbeit bedankte und das Ausscheiden des Arbeitnehmers bedauerte. Die …
12.12.2012
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