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Anwaltskanzlei Wagner

Anwaltskanzlei Wagner

Anwaltskanzlei Wagner Rechtsanwalt Christian Wagner Rüppurrer Straße 4 76137 Karlsruhe Fon 0721/93 100-20 E-Mail: info@ka-law.de Web: www.ka-law.de

Über das Unternehmen

Über die Anwaltskanzlei Wagner
Die Anwaltskanzlei Wagner bietet Rechtsberatung in allen arbeits-, versicherungs- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei vertritt schwerpunktmäßig Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gegen Zusatzversorgungskassen in Sachen Sanierungsgeld, Gegenwertberechnung sowie Startgutschriften, ist aber auch spezialisiert auf die Vertretung von Beamten und Angestellten. Die Tätigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern auch auf die Planung, Umsetzung und Vertretung bei der gesetzlichen Rente, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Betriebsrente sowie bei der Beamtenversorgung.

Die Anwaltskanzlei Wagner berät und vertritt Mandanten zudem auf dem gesamten Gebiet des Zivil-, Verkehrs- sowie Verwaltungsrechts und gewährleistet über enge Kooperationspartner alle gesellschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Rechtsanwalt Christian Wagner ist seit 2008 zudem als Rentenberater tätig.

Aktuelle Pressemitteilungen von Anwaltskanzlei Wagner
Bild: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtswidrigkeit der VBL-SatzungBild: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtswidrigkeit der VBL-Satzung
Anwaltskanzlei Wagner

OLG Karlsruhe bestätigt Rechtswidrigkeit der VBL-Satzung

Rechtswidrigkeit der Gegenwertforderung bei Kündigung der Beteiligung bei der VBL Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Zusatzversorgungskassen (ZVK), deren größte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist. Die ZVKs gewähren mit Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes für deren Arbeitnehmer eine betriebliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Kündigen Arbeitgeber ihre Beteiligung an der VBL oder an einer anderen Z…
13.01.2011
Bild: Gerichte verbieten Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer RentenBild: Gerichte verbieten Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer Renten
Anwaltskanzlei Wagner

Gerichte verbieten Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer Renten

Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Rentner, die zum Teil in Rumänien geboren, nach Deutschland übergesiedelt sind und in beiden Staaten rentenversicherungspflichtige Arbeitszeiten zurückgelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet eine geringere Rente, indem sie eine fiktive rumänische Rente annimmt und bei der deutschen Rente in Abzug bringt. Der sogenannte Fiktivabzug beläuft sich in der Regel auf 120 bis 160 Euro pro Monat. Mittlerweile …
07.05.2009
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