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Anwaltskanzlei Kuschel

Anwaltskanzlei Kuschel

Anwaltskanzlei Martin Kuschel Kölner Str. 28 57439 Attendorn Telefon 02722-634496 Telefax 02722-634497 E-Mail presse@RA-Kuschel.eu Internet www.RA-Kuschel.eu und www.Parkett-Gutachten.eu

Über das Unternehmen

Martin Kuschel ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er vertritt bundesweit Architekten und mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen. Seit 2008 ist er Vertrauensanwalt des Bundes Deutscher Architekten (BDA). Zu den ständigen Mandanten der Anwaltskanzlei Kuschel gehören außerdem zahlreiche deutsche und europäische Hersteller und Importeure von Bodenbelägen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Anwaltskanzlei Kuschel
Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?
Anwaltskanzlei Kuschel

Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?

Parkett und Holzfußböden bedürfen nicht in jedem Fall einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Dies ist das Ergebnis eines jetzt auch in Buchform erschienenen Gutachtens des Attendorner Rechtsanwalts Martin Kuschel. „In öffentlichen Ausschreibungen nach der VOB/A darf eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für das verwendete Parkett nicht gefordert werden“, weiß Kuschel, „Angebote ohne bauaufsichtliche Zulassung müssen auch gewertet werden, wenn das Parkett rechtmäßig mit …
05.04.2011
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