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Pressemitteilungen zu Politik, Recht & Gesellschaft – März 2017

Bild: Wie gefährlich ist das Teilen von Inhalten?Bild: Wie gefährlich ist das Teilen von Inhalten?
Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Wie gefährlich ist das Teilen von Inhalten?

Wir tun es alle (ja, auch ich) jeden Tag mehrfach und viele von uns ohne nachzudenken. Die Rede ist vom Teilen von Inhalten anderer in den so genannten sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter (Retweet), Xing usw. Doch rechtlich betrachtet birgt dieses Verhalten ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko: Denn wer Inhalte Dritter teilt, der macht sich unter Umständen diese Inhalte „zu Eigen“ und haftet dann nach den von den Gerichten entwickelten Grundsätzen für diese Teilen als Täter, also so, wie wenn man den Inhalt selbst erstellt hätte. D…
30.03.2017
14:49
Bild: Individualbeiträge der Targobank sind unerlaubte Kreditgebühren
Rechtsanwalt - P-Konto

Individualbeiträge der Targobank sind unerlaubte Kreditgebühren

Banken sind Wirtschaftsunternehmen und müssen Geld verdienen. Das ist in Ordnung. Doch nicht jede unternehmerische Kreativität führt zum Ziel. ------------------------------ So musste sich die Targobank vom Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf belehren lassen, dass sie auch für die Bearbeitung ihrer "Individualkredite" keine "Individualbeiträge" verlangen darf. Egal, wie die Bank diese Gebühren auch bezeichne: Sie bleiben jedenfalls, was sie in der Sache sind, nämlich Gebühren für die Sachbearbeitung bei der Beantragung eines Kredits. Und …
30.03.2017
17:12
Bild: BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des ArbeitsvertragsBild: BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags
GRP Rainer Rechtsanwälte

BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wird üblicherweise eine Probezeit vereinbart. Dauert die Probezeit maximal sechs Monate kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten wieder gekündigt werden. Hat der Arbeitgeber in seinem vorformulierten Arbeitsvertra…
31.03.2017
13:05