Im Ausnahmefall können nachträgliche Änderungen im Testament auch ohne Unterschrift wirksam sein. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 28. März 2017 hervor (Az.: 6 W 97/16).
Von der Erstellung des Testaments bis zum Eintritt des Erbfalls können oft Jahre vergehen. Ein Zeitraum, in dem sich der Wille des Erblassers aus unterschiedlichen Gründen durchaus noch ändern kann. Er ist an seine ursprünglich verfassten letztwilligen Verfügungen auch nicht gebunden. Änderungen oder Ergänzungen des Testaments müssen aber im Normalf…
FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14
Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die konkrete Länge der Fristen bestimmt sich nach Absatz II, der je nach Art der Steuer eine Festsetzungsfrist von einem bis zu vier Jahren vorsieht. Im …