(openPR) Um Kryptomünzen wie Bitcoin ist in jüngster Zeit ein regelrechter Hype entstanden, teilweise werden sie als eigenständige Währung beworben. Diese Darstellung sei ein Trugschluss, warnen Verbraucherschützer. Sie sehen in Bitcoin und Co. vielmehr hochspekulative Geldanlagen und fordern, die Werbung für derartige Produkte zu verbieten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Leiter der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller, sagt: „Berater sollten Privatanlegern keine Kryptowährungen als Geldanlage verkaufen und auch nicht für sie werben. Wer dennoch auf Kryptowährungen setzt, sollte erhebliche Verluste einkalkulieren.“
Bitcoin werden im Internet in komplizierten Prozessen erzeugt. Münzen und Scheine existieren nicht mehr, an ihre Stelle treten verschlüsselte Datenblöcke. Im Dezember 2017 hatte der Bitcoin, die bedeutendste der Cyberwährungen, ein Rekordhoch bei 20.000 Dollar erreicht, seitdem ist der Kurs wieder abgesunken. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die sinkende Tendenz ist auf das Handeln US-amerikanischer und japanischer Behörden zurückzuführen. Sie sind verstärkt gegen Krypto-Börsen vorgegangen. Die US-Börsenaufsicht SEC etwa hat Maßnahmen zum Schutz der Investoren vor Betrug und Manipulation ergriffen.“ Globale Regeln zeichnen sich laut Rechtsanwalt Cäsar-Preller indes nicht ab: „Die Finanzminister und Notenbankchefs der G20-Staaten haben bei ihrem jüngsten Treffen unter argentinischem Vorsitz keine Schritte zur Regulierung geplant.“