openPR Recherche & Suche
Presseinformation

DGSFG-Steuertipp für April 2018: Die Betriebsprüfung der Zukunft

05.04.201814:03 UhrGesundheit & Medizin
Bild: DGSFG-Steuertipp für April 2018: Die Betriebsprüfung der Zukunft
Oliver Büttner ist Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV) und Mitglied der DGSFG.
Oliver Büttner ist Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV) und Mitglied der DGSFG.

(openPR) Bei einer Betriebsprüfung in der Praxis oder Apotheke kommen Versäumnisse und Fehler bei Buchhaltung und Dokumentation von Belegen und Aufzeichnungen schnell zum Vorschein. Dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Umsatz durch eine Schätzung nach oben korrigiert – was richtig teuer werden kann. Wie Praxis- oder Apothekeninhaber dieses Risiko vermeiden können, erklärt Steuerberater Oliver Büttner von der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V.



Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem ausführlichen Schreiben am 14. November 2014 festgelegt, welche „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD) steuerpflichtige Unternehmungen zu beachten haben. Diese Grundsätze sind für die Finanzämter verbindlich und es ist sicher, dass deren Einhaltung einen Schwerpunkt in zukünftigen Betriebsprüfungen bilden wird.

Hohe Anforderungen an die steuerrechtlich relevanten Systeme und Prozesse

Die Anforderungen an die steuerrechtlich relevanten Systeme und Prozesse der elektronischen Datenverarbeitung gehen dabei über die Aufgabenbereiche der Buchführung und Jahresabschlusserstellung hinaus, mit denen Sie zumeist Ihren Steuerberater beauftragt haben. Sie betreffen auch die sogenannten Vor- und Nebensysteme, die Sie in Ihrer Praxis einsetzen. Dabei handelt es sich um alle betrieblichen Systeme, Apparaturen oder ähnliches, die für die Buchführung relevante Daten generieren und empfangen. Das ist beispielsweise die Software, mit der Sie Abrechnungen erstellen und Rechnungen schreiben, das Kassensystem, mit dem Sie Ihre baren Geschäftsvorfälle aufzeichnen oder das Programm, mit dem Sie E-Mails empfangen. Lassen Sie uns im Folgenden einige Spannungsfelder aus den Anforderungen der Finanzverwaltung und den in der Praxis häufig zu beobachtenden Prozessen herausgreifen.

Revisionssicherheit der steuerrechtlich relevanten Vor- und Nebensysteme

Von übergeordneter Bedeutung ist, dass alle von Ihnen eingesetzten Datenverarbeitungssysteme revisionssicher sind: Gefordert wird, dass alle empfangenen und generierten Daten und Dokumente unveränderbar gespeichert werden. Für den Fall, dass Änderungen nach der Archivierung vorgenommen werden, müssen diese protokolliert werden. Was im Einzelnen geändert worden ist, muss nachvollziehbar sein. Die Erfassung und unveränderbare Speicherung aller Daten und Dokumente hat dabei zeitnah zu erfolgen. Sie muss für den gesamten, in der Regel zehnjährigen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet sein. Angebote oder Ausgangsrechnungen müssen zum Beispiel ab dem Zeitpunkt unveränderbar archiviert werden, wenn sie an Ihre Patienten verschickt werden. Buchungsbelege, wie beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, müssen in der Regel monatlich in der Buchhaltung erfasst und unveränderbar festgeschrieben werden.

Wenn die Unveränderbarkeit einmal gespeicherter Dokumente nicht gewährleistet ist, betrachtet die Finanzverwaltung eine Manipulation grundsätzlich als möglich. Beispielsweise ist nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehbar, ob die zum Prüfungszeitpunkt vorgelegte Rechnung tatsächlich mit der ursprünglich gestellten Rechnung übereinstimmt. Im Zweifelsfall kann schon allein die theoretische Möglichkeit der Manipulation ausreichend sein, dass Umsatzhinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgenommen werden. Die Finanzverwaltung geht nach unseren Informationen davon aus, dass nahezu sämtliche im Heilberufebereich verfügbaren Abrechnungsprogramme diese Anforderungen (noch) nicht erfüllen.

Einsatz von MS-Word und MS-Excel

Nicht GoBD-konform sind alle Dokumente, die Sie in Word oder Excel erfassen und als Datei in einem normalen Dateimanager und nicht zeitnah in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) speichern. Das gilt für alle steuerrechtlich relevanten Dokumente, wie zum Beispiel für Ausgangsrechnungen oder Kassenbücher. Da in Word oder Excel erstellte Dokumente ohne revisionssichere Archivierung jederzeit überschrieben werden können, ohne dass diese Änderungen dokumentiert werden, genügen diese nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung.

E-Mail-Empfang und Portalabrufe

Da heutzutage auch immer mehr Belege als E-Mail-Anhang empfangen oder aus Portalen abgerufen werden, gelten auch hier die vorgenannten Anforderungen. Auch diese Dateien müssen unveränderbar gespeichert werden. Die Speicherung einer PDF-Datei im Dateimanager ist nicht ausreichend. Parallel ist auch zu prüfen, ob gegebenenfalls die E-Mail selbst als Beleg zu werten ist. Hat die E-Mail nicht nur die Funktion eines Briefumschlags, sondern enthält sie ebenfalls rechnungsrelevante Informationen, ist die E-Mail ebenfalls als Beleg zu archivieren.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Grundsatz der sogenannten Formattreue hinzuweisen. Das heißt, dass originär elektronisch empfangenen Belege wie Rechnungen oder Kontoauszüge auch digital archiviert werden müssen. Die Archivierung des Papierausdrucks eines elektronisch empfangenen Dokuments entspricht nicht den Anforderungen der GoBD und wird seitens der Finanzverwaltung als formeller Fehler der Buchführung gewertet.

Verfahrensdokumentation

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der eingesetzten elektronischen Systeme und Prozesse in der Praxis verlangt die Finanzverwaltung, dass diese in einer sogenannten Verfahrensdokumentation detailliert beschrieben werden. Darin müssen Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnis des datenverarbeitungsgestützten Verfahrens schlüssig dargestellt werden. Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Gesamtüberblick über die eingesetzten Systeme und Prozesse verschaffen können.

Das Nichtvorhandensein einer Verfahrensdokumentation führt zwar nicht zwingend zu einer Hinzuschätzung oder Verwerfung der gesamten Buchführung. Dennoch empfehlen wir Ihnen, eine Dokumentation der von Ihnen eingesetzten Systeme und Prozesse zu erstellen. Wenn in Betriebsprüfungen formelle oder materielle Beanstandungen auftreten, könnte eine fehlende Verfahrensdokumentation nachteilige Auswirkungen haben oder schätzungserhöhend wirken.
Darüber hinaus bietet Ihnen die Analyse und Dokumentation der bestehenden Systeme und Prozesse in einer Verfahrensdokumentation auch die Chance, bestehende Fehlerquellen oder Optimierungspotentiale in Ihren internen Prozessen zu erkennen.

Professionelle Unterstützung durch die Fachberater der DGSFG

Hinzuschätzungen in einer Betriebsprüfung, noch dazu aufgrund formaler Gründe, sind stets unangenehm. Damit Praxis- oder Apothekeninhaber sie effektiv vermeiden können, sind einige Besonderheiten zu beachten. Um mit den Risiken einer Betriebsprüfung unter den beschriebenen erhöhten Anforderungen nicht allein zu bleiben, helfen Ihnen die Experten der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V. dabei, die genannten Anforderungen zu erfüllen. Einen kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter www.dgsfg.de/fachberatersuche.



Mit freundlichen Grüßen

Oliver Büttner
Mitglied in der DGSFG

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 999024
 508

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „DGSFG-Steuertipp für April 2018: Die Betriebsprüfung der Zukunft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e. V.

Bild: DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmeldenBild: DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmelden
DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmelden
Am 15. und 16. Juni findet in Hamburg die dritte Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V. statt. Auch Steuerberater ohne bestehende DGSFG-Mitgliedschaft können teilnehmen. Zu Gast sind außerdem Experten aus dem Steuer-, Finanz- und Gesundheitswesen, die Vorträge über Themen wie Abrechnung, ambulante Pflege und rechtliche Neuerungen im Gesundheitswesen halten. Veranstaltungsort ist das kleine und feine „Penthouse Schanze“ im Hamburger Szeneviertel Sternschanze. Kernpunkt der DGSF…
Bild: DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet seinBild: DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet sein
DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet sein
Physiotherapeuten in eigener Praxis sehen sich tagtäglich mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Nicht nur rein beruflich, sondern auch steuerrechtlich. Der Umgang mit freien Mitarbeitern, umsatzsteuerpflichtige Behandlungen oder die in Gemeinschaftspraxen drohende Gewerbesteuer: Für Physiotherapeuten gelten oftmals besondere Bedingungen. Mit Sorgfalt, etwas Geschick und professioneller Unterstützung lassen sich jedoch auch diese Schwierigkeiten überwinden. Freie Mitarbeiter – Die Scheinselbstständigkeit Bei allen selbständigen Heilberu…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmeldenBild: DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmelden
DGSFG-Jahrestagung 2018 in Hamburg: Auch Nicht-Mitglieder können sich anmelden
Am 15. und 16. Juni findet in Hamburg die dritte Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V. statt. Auch Steuerberater ohne bestehende DGSFG-Mitgliedschaft können teilnehmen. Zu Gast sind außerdem Experten aus dem Steuer-, Finanz- und Gesundheitswesen, die Vorträge über Themen wie Abrechnung, ambulante Pflege und rechtliche Neuerungen im Gesundheitswesen halten. Veranstaltungsort ist das kleine und feine „Penthouse Schanze“ im Hamburger Szeneviertel Sternschanze. Kernpunkt der DGSF…
Betriebsprüfung und Steuerfahndung - Ratgeber bei akademie.de erschienen
Betriebsprüfung und Steuerfahndung - Ratgeber bei akademie.de erschienen
Die Finanzämter verstärken ihre Kontrollen. Immer häufiger rücken die Beamten zu einer Betriebsprüfung vor Ort aus, bei denen jeder Beleg umgedreht, jede Aufzeichnung durchgesehen und jede Angabe überprüft wird. Ins Visier der Steuerprüfer und in den "Genuss" einer solchen Betriebsprüfung geraten besonders die Selbstständigen und Unternehmer, die durch …
GDPdU-Praxis: Die Legion Telekommunikation GmbH vertraut auf die Erfahrungen der AvenDATA GmbH
GDPdU-Praxis: Die Legion Telekommunikation GmbH vertraut auf die Erfahrungen der AvenDATA GmbH
… Konvertierung ihrer Daten auf die Erfahrungen der AvenDATA GmbH Die Datenkonvertierung in den GDPdU-Beschreibungsstandard ist eine der wichtigsten Vorbereitungen auf eine digitale Betriebsprüfung. Mit der AvenDATA GmbH hat die legion Telekommunikation GmbH einen kompetenten Partner für ein solches Projekt an ihrer Seite. Digitale Betriebsprüfung, dieses …
INFOLOG Tax Run – Hausmesse 2019
INFOLOG Tax Run – Hausmesse 2019
… der INFOLOG TAX SUITE zu informieren. Highlights waren u. a. die drei Praxisberichte von Kunden über den Einsatz und Erfahrungen von „Betriebsprüfung-Online“, „Steuerbilanztool“ sowie „VAT-Management“ in ihren Unternehmen. Wie gewohnt zeigte INFOLOG ausgewählte Szenarien der TAX SUITE wie „Steuerrechnung (laufende und latente Steuern), Integration/Interaktion …
Bild: Steuertipp für Januar 2018: Das sind die Tücken bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)Bild: Steuertipp für Januar 2018: Das sind die Tücken bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Steuertipp für Januar 2018: Das sind die Tücken bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Die Kooperationsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten oder als Ein-Personen-MVZ erfährt zunehmende Beliebtheit. Sie ist das geeignete Mittel, auf zukünftige Entwicklungen der Praxis flexibel reagieren zu können. Die Vorteile – zum Beispiel die unbegrenzte Anstellung von Ärzten oder Zahnärzten, flexible Teilzeitregelungen, der Aufkauf von Praxen, Niederlassungen, Beteiligungsmöglichkeiten oder die Praxisnachfolge – sind vielfältig. Die Nachteile hingegen halten sich in Grenzen. Vielmehr kom…
Bild: Steuererklärung - Tipps und TricksBild: Steuererklärung - Tipps und Tricks
Steuererklärung - Tipps und Tricks
… von bis zu 3.000 Euro geltend machen. Dies gilt für Renovierungs- und Instandhaltungskosten, nicht nur für Haus- und Wohnungsbesitzer, sondern auch für Mieter. Steuertipp 6: In Zukunft können auch Kosten abgesetzt werden, die für eine Wohnung anfallen, die einem Kind zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden allerdings nur Arbeiten berücksichtigt, …
Bild: Steuertipp für Februar 2018: Kostendeckung in der ambulanten PflegeBild: Steuertipp für Februar 2018: Kostendeckung in der ambulanten Pflege
Steuertipp für Februar 2018: Kostendeckung in der ambulanten Pflege
Wie jedes Jahr stehen im Bereich der ambulanten Pflegedienste bald die Vergütungsverhandlungen an. Noch immer gibt es viele Pflegedienste, die über Jahre hinweg – bei stetig steigenden Kosten – dieselben Vergütungen erhalten. Oft liegt das nur daran, dass ambulante Dienste es nicht gewohnt sind, die Pflegesätze individuell zu verhandeln. Aktuell ist ein Problem dringender und wichtiger denn je: Wie lassen sich gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und wie kommt man bei Bedarf zu neuem Personal? Eine grundlegende Bedingung dafür ist ein…
Steuern und Zuschüsse: Teure Fehler beim Immobilienkauf vermeiden
Steuern und Zuschüsse: Teure Fehler beim Immobilienkauf vermeiden
In diesen Tagen sitzen viele Menschen wieder an ihrer Steuererklärung. Wie in jedem Jahr bietet sich die Chance, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Doch schon beim Immobilienkauf können Bauherren kostspielige Fehler umgehen. Was sie dafür beachten müssen, verrät Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Steuertipp 1: Grundstückskauf und Hausbau voneinander trennen Wer erst das Grundstück kauft und dann einen gesonderten Vertrag für den Hausbau abschließt, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Baugrundstücks. Wer m…
Zweite DGSFG-Jahrestagung in Hannover
Zweite DGSFG-Jahrestagung in Hannover
Hannover. Am 23. bis 24. Juni 2017 trafen sich die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e. V. zu ihrer zweiten Jahrestagung in Hannover. Nach der für alle Mitglieder verpflichtenden Fortbildung wurden am Samstagnachmittag bei der Mitgliederversammlung die Weichen für das nächste Geschäftsjahr gestellt. Das Geschäftsfeld von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern ist ständig in Bewegung: Die sich ändernde Rechtslage sowie die fortschreitende Digitalisierung im Gesun…
Bild: DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet seinBild: DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet sein
DGSFG-Steuertipp für März 2018: Auf diese Gefahren und Risiken sollten Physiotherapeuten vorbereitet sein
… Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und zugelassenen Heilmittelerbringern den Einsatz freier Mitarbeiter grundsätzlich zulässt. Für den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit ist auch in Zukunft entscheidend, dass im Vertragsverhältnis das unternehmerische Handeln der freien Mitarbeiter erkennbar ist. Verträge mit freien Mitarbeitern können in Form …
Sie lesen gerade: DGSFG-Steuertipp für April 2018: Die Betriebsprüfung der Zukunft