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Steuererklärung - Tipps und Tricks

19.09.200813:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuererklärung - Tipps und Tricks
Die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins beim Ausfüllen der Steuererklärung kann hilfreich sein!
Die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins beim Ausfüllen der Steuererklärung kann hilfreich sein!

(openPR) Es gibt in Deutschland die gewöhnliche Möglichkeit die Steuerklärung in Papierform abzugeben. Beim Finanzamt können die entsprechenden Formulare mit sämtlichen Anlagen geholt werden. Auch im Internet besteht die Möglichkeit die Formulare auszudrucken. Seit einigen Jahren besteht auch die Möglichkeit die Steuererklärung in elektronischer Form abzugeben.



Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden. Es besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Steuertipp 1: Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, bekommt automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31.Dezember.

Steuertipp 2: Wer keine Lust auf die vielen Formulare hat, kann die Steuererklärung auch elektronisch erledigen. Der Download der Elster-Formulare ist für 2008 bereits seit dem 08.01.2008 möglich.

Steuertipp 3: Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren zu versteuernden Betrag durch Werbungskosten zu schmälern. Alle Aufwendungen zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung Ihrer Einnahmen können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zum Beispiel auch das anschaffen eines Computers oder das Reinigen lassen Ihrer Arbeitskleidung.

Steuertipp 4: Sind Sie Ehrenamtlich tätig? Seit Anfang des Jahres 2008 können mit der Ehrenamtspauschale bis zu 500 Euro jährlich Steuerfrei eingenommen werden. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 2100,- Euro angehoben.

Steuertipp 5: Sammeln Sie Ihrer Rechnungen von Handwerkern. Sie können bis zu 20 % bei Rechnungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro geltend machen. Dies gilt für Renovierungs- und Instandhaltungskosten, nicht nur für Haus- und Wohnungsbesitzer, sondern auch für Mieter.

Steuertipp 6: In Zukunft können auch Kosten abgesetzt werden, die für eine Wohnung anfallen, die einem Kind zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden allerdings nur Arbeiten berücksichtigt, die auf dem eigenen Grundstück getätigt werden.

Steuertipp 7: Wenn Sie Ihre Kinder in einem Kindergarten, oder von einer Tagesmutter betreuen lassen, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Der Betrag ist auf 4.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Steuertipp 8: Auch so genannte Sonderausgaben, also zum Beispiel Ausgaben für eine Lebensversicherung oder private Krankenversicherungen, können geltend gemacht werden.

Steuertipp 9: Die außergewöhnliche Belastung. Kosten für, zum Beispiel eine Krankheit können als außergewöhnliche Belastung, insofern sie eine gewisse Grenze überschritten haben, abgesetzt werden.

Steuertipp 10: Das allerwichtigste zum Schluss: Machen Sie Ihre Steuererklärung, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Meist können Sie eine Menge Vorteile daraus ziehen!

Also, lassen Sie sich von den vielen Vorschriften und Formularen nicht entmutigen.

Weitere Tipps für Ihre Steuererklärung gibt es unter www.steuerratgeber-online.de

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