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Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

12.03.201809:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Allgemeine Informationen, rechtliche Grundlagen und Tipps

Wer möchte, dass im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall sein Wille geschehe, sollte sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kümmern. „Denn keineswegs dürfen nahe Angehörige wie der Ehepartner oder die Kinder entscheiden,“ erklärt Ines Voigt, Leiterin des Pflegeheimes Parks Alterssitz City.

Wer selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen und nichts geregelt ist, für den bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Mit der Vorsorgevollmacht vermeidet man dieses gerichtliche Betreuungsverfahren, indem man eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigt, alle wichtigen Entscheidungen zu treffen. In der Patientenverfügung werden für bestimmte Situationen vorab Behandlungswünsche an Ärzte mitgeteilt. Es geht dabei darum, Vertrauenspersonen zu bemächtigen, den in der Patientenverfügung festgelegten Willen auch umzusetzen. "Ist es beispielsweise notwendig, beatmet zu werden und man kann sich nicht mehr mitteilen, dann gilt die Patientenverfügung,“ so Ines Voigt „und sie gilt auch im Falle einer Demenzerkrankung.“

Zu einem Fachvortrag rund um die umfangreichen Themen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ lädt der Park Alterssitz City am Mittwoch, 21. März 2018 um 17.30 Uhr in die Wilmersdorfer Meinekestraße 14 ein. Expertin ist die Fachanwältin für Familienrecht, Tina von Kiedrowski.
Der Zugang ist barrierefrei, der Eintritt frei, um eine rechtzeitige telefonische Anmeldung wird gebeten unter (030) 88 57 610.


Kontakt Park Alterssitz City:
Ines Voigt (Leiterin) | Tel.: (030) 88 57 61-0 | E-Mail: E-Mail Meinekestraße 14 | 10719 Berlin-Wilmersdorf | Internet: www.park-alterssitz-city.de

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