(openPR) Der Großteil der Verpflichteten muss laut gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen vorhalten. Die Konfiguration dieser Systeme gehört zu den Sicherungssystemen nach dem Geldwäschegesetz und ist dadurch eine grundlegende Aufgabe des Geldwäschebeauftragten.
Ziel dieses Seminares ist es, hersteller- und programmübergreifend die Problematik der Umsetzung von Verdachtsmomenten von der Generierung über die Risikoanalyse bis zur Darstellung im Rahmen der Datenverarbeitungssysteme zu erläutern. Lösungsansätze sowie eventuelle Gefahren mit Blick auf die Bußgeldbewehrung werden mit Hilfe von praktischen Beispielen besprochen.
Das Seminar soll den Teilnehmern Informationen zur Bewertung der risikomindernden Eigenschaften von Sicherungsmaßnahmen mit großem Fokus auf die in den Datenverarbeitungssystemen hinterlegten Parameter anbieten und die Frage nach dem Unterschied zwischen Parametern zur Bekämpfung von Geldwäsche beziehungsweise sonstigen strafbaren Handlungen anhand von pragmatischen Ansätzen aus der Praxis aufzeigen.
Folgende Punkte werden in diesem Seminar unteranderen thematisiert:
• Bewertung von Verdachtsrisiken anhand von Beispielen
• Von der Risikoanalyse zu Sicherungsmaßnahmen
• Mögliche Indikatoren aus der Praxis für die Praxis
• Abwägung zwischen Prävention und nachträglicher Analyse
• Harte und weiche Faktoren
• Beispiele der Zusammenarbeit, auch mit Ermittlungsbehörden
• Handlungsempfehlungen zu Schwellbeträgen, Stückzahlen etc.
• Vorstellung eines Verfahrens bei neuen Auffälligkeiten
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/monitoring-systeme-der-geldwaesche-bekaempfung













