(openPR) Laut gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen muss der Großteil der Verpflichteten Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen vorhalten. Die Konfiguration dieser Systeme gehört zu den Sicherungssystemen nach dem Geldwäschegesetz und ist dadurch eine der zentralen Aufgaben des Geldwäschebeauftragten.
Das Seminarziel ist es, hersteller- und programmübergreifend die Problematik der Umsetzung von Verdachtsmomenten von der Generierung über die Darstellung im Rahmen der Datenverarbeitungssysteme bis hin zur Risikoanalyse zu erläutern. Lösungsansätze sowie eventuelle Gefahren mit Blick auf die Bußgeldbewehrung werden mit Hilfe von praktischen Beispielen besprochen.
Das Seminar soll den Teilnehmern Informationen zur Bewertung der risikomindernden Eigenschaften von Sicherungsmaßnahmen mit großem Fokus auf die in den Datenverarbeitungssystemen hinterlegten Parameter anbieten und die Frage nach dem Unterschied zwischen Parametern zur Bekämpfung von Geldwäsche beziehungsweise sonstigen strafbaren Handlungen anhand von pragmatischen Ansätzen aus der Praxis aufzeigen.
Folgende Punkte werden in diesem Seminar unter anderem thematisiert:
- Von der Risikoanalyse zu Sicherungsmaßnahmen
- Bewertung von Verdachtsrisiken anhand von Beispielen
- Mögliche Indikatoren aus der Praxis für die Praxis
- Abwägung zwischen Prävention und nachträglicher Analyse
- Harte und weiche Faktoren
- Beispiele der Zusammenarbeit, auch mit Ermittlungsbehörden
- Handlungsempfehlungen zu Schwellbeträgen, Stückzahlen etc.
- Vorstellung eines Verfahrens bei neuen Auffälligkeiten
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/monitoring-systeme-der-geldwaesche-bekaempfung













