Erbenermittlung: Geschäftsführer Thomas Emrich fordert höhere Professionalität
(openPR) In seinem Beitrag für die Fachzeitung Erbrecht. Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR) fordert Emrich eine Sensibilisierung und ein Umdenken in Hinblick auf die Ermittlung unbekannter Erben.
Eine Erbenermittlung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Erblasser werthaltigen Nachlass hinterlässt und die Erben unbekannt sind. Zuständig für die Erbensuche ist i.d.R. der durch das Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger.
Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt Emrich, wie schnell Nachlassgerichte und -pfleger dabei an ihre Grenzen stoßen. Folge ist die oft jahrelange Verzögerung der Nachlassangelegenheit. Insbesondere wenn es sich um komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse handelt oder die Recherchen ins Ausland führen, sollten daher professionelle Ermittler mit der Erbensuche beauftragt werden.
Im Interesse der Erben sollten im 21. Jahrhundert in der Regel folgende Ermittlungszeiten gelten:
• 3 Monate in der 1. Ordnung
• 6 Monate in der 2. Ordnung
• 12 Monate in der 3. Ordnung
• 24 Monate in der 4. Erbordnung
Danach sollte der Erbschein beantragt werden.
Thomas Emrich: „Stiefmütterliche“ Erbenermittlung versus professionelle Qualität im 21. Jahrhundert, in: ErbR 2018, 78
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