(openPR) Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU auch in Deutschland. Was bedeutet dies für das Intranet und welche Änderungen und Reglungen müssen Intranet-Verantwortliche beachten. Darf man bspw. Mitarbeiter auffordern ihr Bild, ihre Tätigkeitsbeschreibung und auch Hobbies im Intranet einzugeben und welche Mitarbeiterdaten dürfen grundsätzlich im Intranet veröffentlich werden?
Wie sieht es mit dem Veröffentlichen von Fotos im Intranet von der letzten Firmen-Weihnachtsfeier aus. Darf ich für meine Mitarbeiter das PDF der letzten Schulung im Intranet anbieten, da es ja ein vermeintlich "geschützter Raum" ist oder ist das nicht erlaubt?
In unserem Intranet-Workshop werden wir uns mit diesen und weiteren Fragen rund um die Themen Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz im Intranet beschäftigen.
Als Referent konnten wir Florian Wagenknecht gewinnen von der Tölle Wagenknecht Wulff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB .
Florian Wagenknecht hat sich auf die Bereiche des Urheber – und Medienrechts, Datenschutzrechts und IT-Rechts spezialisiert. Seit 2010 ist er Chefredakteur des Online-Magazins „rechtambild.de“, wo er regelmäßig publiziert. Er ist Mitautor des Buches „Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative“ und einem kleinen Ratgeber für den Umgang mit Daten. Zudem ist er Dozent zur Praxis des Medienrechts
Zeit & Ort:
12.04.2018, 13 Uhr bis 17 Uhr
MEET/N/WORK, Poststraße 2, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland
Mehr Infos unter www.das-intranetwork.com/events/datenschutz-und-co-im-intranet-welche-mitarbeiterdaten-durfen-im-intranet-veroffentlich-werden








