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Carsten Stöben erneut zum Sachverständigen bestellt

26.02.201815:33 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Carsten Stöben erneut zum Sachverständigen bestellt
Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH
Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH

(openPR) Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH 26.02.2018

Seit 1988 ist Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter (ö. b. u. v.) Sachverständiger. Im Rahmen der sich alle fünf Jahre wiederholenden Überprüfung wurde Carsten Stöben nun in dieser Funktion erneut bestellt. Die kritische Prüfung und (Wieder-)Bestellung erfolgt durch Fachgremien der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kommt bei der Entscheidung oder gütlichen Erledigung von (Rechts-)Streitigkeiten als Gutachter und als unabhängiger, sachkundiger Berater eine wichtige Aufgabe zu. Deshalb werden an seine Sachkunde und Person hohe Maßstäbe bei der (Über-)Prüfung angesetzt.

Im Bereich der Sachkunde muss die Fachkenntnis in der breit angelegten beruflichen Tätigkeit die der Fachkollegen deutlich übersteigen und somit eine besondere Sachkunde vorliegen. Dies gilt für das theoretische Fachwissen ebenso wie für die Anwendung und die Erfahrungen in der Praxis.

Eine weitere Grundlage für die Bestellung zum ö. b. u. v. Sachverständigen ist die persönliche Eignung. Vorausgesetzt wird eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung. Die persönliche Eignung wird des Weiteren vor allem durch Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinne und Vertrauenswürdigkeit bestimmt. Letztere definiert sich durch die Verrichtung der Arbeit mit Diskretion, gebotener Distanz, Sachlichkeit und Zurückhaltung.

Der hohe Stellenwert und die Qualität der öffentlichen und vereidigten Bestellung werden durch die regelmäßig wiederholten Überprüfungen der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung gesichert.

Die Aufgabenfelder eines ö. b. u. v. Sachverständigen im Bereich Immobilien sind extrem vielfältig. Sie reichen von Gutachten für Regierung, Ministerien, Städte und Gemeinden sowie für Gerichte, Anwälte, institutionelle Anleger und Fonds bis hin zu privaten Aufträgen in Bezug auf Erbschaften, Steuern, An- und Verkauf von Immobilien etc.

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