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Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung

Bild: Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung
Gesundheitsfragen können sehr unterschiedlich sein
Gesundheitsfragen können sehr unterschiedlich sein

(openPR) Ein großes Problem stellen immer wieder die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dar, daher haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt

1. alles ehrlich beantworten – denn falls Sie in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss berufsunfähig werden, prüfen die Versicherungen immer auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Falls die nicht angegebenen Gesundheitsproblematiken so schwerwiegend sind, dass Ihnen arglistige Täuschung vorgeworfen wird, kann die Versicherung sogar noch bis zu 10 Jahre nach Abschluss die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten

2. Kopien von den Patientenunterlagen von allen Ärzten holen, immer nur die Zeiträume angeben, die die Versicherungen nachfragen. Sie haben ein Recht darauf. Hier finden Sie die Rechtsgrundlage. https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html, der Arzt darf bis zu 50 Cent pro Seite Kopierkosten verlangen

3. Falls Sie in den Unterlagen Diagnosen oder Untersuchungen finden, von denen Sie nichts wissen – sprechen Sie Ihren Arzt an. Holen Sie sich schriftlich, dass das eventuell nur eine Verdachtsprognose war, und sich nicht bewahrheitet hat, oder holen Sie sich eine Zweitmeinung – ein neuer Arzt kann die Diagnose neu stellen oder eben auch nicht! Klären Sie das besser, bevor Sie eine Versicherung abschließen, denn wenn es zum Leistungsfall kommt, lässt sich das oft nicht mehr klären

4. Falls Sie Probleme haben, bei Ärzten Ihre Unterlagen zu bekommen, weil Sie zum Beispiel mehrmals umgezogen sind, dann helfen Ihnen die Krankenkassen, hier meist nur für die letzten 18 Monate https://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html , oder die Kassenärztlichen Vereinigungen, hier ein Beispiel für die Hamburger Kassenärztliche Vereinigung http://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/810

5. Keine pauschale Schweigepflichtentbindung geben, denn wenn die Versicherung einen Arzt anfragt, können Sie das auch selbst erledigen – und wissen dann genau, was der Arzt weitergibt.

6. Falls eine Gesundheitsfrage mit ja beantwortet wird, immer eine Voranfrage machen. Diese darf nicht gespeichert werden und muss bei späteren Anträgen nicht angegeben werden

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