(openPR) Unter Umständen benötigt Ihr Haus einen neuen Energieausweis. Denn den Energieausweis gibt es seit 2007 und viele Ausweise wurden in diesem Jahr bereits ausgestellt. Da die Ausweise i.d.R. 10 Jahre gelten, haben sie zum 31.12.2017 ihre Gültigkeit verloren und müssen nun ersetzt werden.
Die Energieausweise haben mit den Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie enthalten wichtige
energetische Kennwerte, die bei Vermietungsanzeigen in der Anzeige veröffentlicht werden müssen. Vermieter müssen zudem bei einer Neuvermietung unaufgefordert einen (gültigen)
Energieausweis vorlegen, nach Abschluss des Mietvertrages dem Mieter eine Kopie aushändigen. Daher sollten alle Vermieter schon jetzt prüfen, ob ihr Ausweis noch gilt und unter Umständen zeitnah für Ersatz sorgen. Davon betroffen sind auch Immobilieneigentümer, die ihr Gebäude oder ihre Wohnung verkaufen wollen. Auch sie müssen einen aktuellen Ausweis vorlegen. Dies gilt im Übrigen sowohl für Verbrauchsausweise, die nach dem tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie ausgestellt werden, als auch für Bedarfsausweise, die sich an der energetischen Beschaffenheit der Immobilie orientieren.
Immobilieneigentümer sollten sich nicht wundern, wenn die neuen Ausweise sich von den bisherigen Ausweisen unterscheiden, denn die energetische Qualität der Immobilie wird inzwischen auf einer Farbscala markiert und zusätzlich über ein Buchstabenlabel plakativ in Szene gesetzt.








