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Das Stipendium der Mörderischen Schwestern e. V.

17.01.201819:51 UhrKunst & Kultur
Bild: Das Stipendium der Mörderischen Schwestern e. V.

(openPR) Bei dem Stipendium handelt es sich um ein Arbeitsstipendium. Es wird einmal jährlich gewährt. Unterstützt wird die Arbeit an einem Projekt.
Das kann sein: Kriminalroman oder Sammlung eigener Krimikurzgeschichten (keine Kinderkrimis).
Bei der Bewerbung mit einem Folge-Krimi aus einer veröffentlichten Reihe bitten wir Sie, die Namen der aus der Reihe bekannten Protagonisten in der Leseprobe und im Exposé abzuändern.


Bewerben können sich einmal pro Jahr alle deutschsprachigen Autorinnen mit einem Projekt. Ausgeschlossen von der Bewerbung sind der Vorstand der Mörderischen Schwestern, die Jurysekretärin, die Mitglieder der aktuellen Jury und die früheren Stipendiatinnen.

Die Bewerbung mit den kompletten Bewerbungsunterlagen ist schriftlich und elektronisch (als PDF) einzureichen bei der Jurysekretärin. Die Adresse und das Bewerbungsformular (Datenblatt) fordern Sie bitte an unter:
E-Mail

Das Stipendium wird anonym vergeben. Deshalb kennzeichnen Sie bitte ALLE Bewerbungsunterlagen mit einem selbstgewählten siebenstelligen Code, bestehend aus Zahlen und Buchstaben, den Sie am besten in der Kopfzeile jedes Blattes zusammen mit Ihrem Arbeitstitel wiederholen. Dieser Code darf nicht aus den Initialen, Geburtsdaten oder Postleitzahlen der Bewerberin bestehen.


Zur Bewerbung gehören:

# Exposé (4-fache Ausfertigung (Papier), sowie zusätzlich 1 x digital (als PDF)) von max. zwei Seiten, anonymisiert
# 15-seitige Leseprobe des Textes, an dem im Rahmen des Stipendiums gearbeitet werden soll (4-fache Ausfertigung (Papier), sowie zusätzlich 1 x digital (als PDF)), anonymisiert
Hinweis: Sollte Ihnen die digitalisierte Ausgabe aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann benötigen wir Exposé und Leseprobe in 6-facher Ausfertigung. Von dieser Möglichkeit jedoch bitte nur im Notfall Gebrauch machen – der Umwelt und auch dem Geldbeutel zuliebe.

Des Weiteren benötigen wir:
# Ausgefülltes Bewerbungsformular (Datenblatt) in Papierform.
# Kurzbiographie und Kurzbibliographie in Papierform.

Unter "Seiten" verstehen wir ausschließlich Normseiten (siehe Wikipedia).
Reichen Sie die Unterlagen als gut lesbare und nur einseitig bedruckte DIN-A4-Ausdrucke bzw. -Kopien (nicht verkleinert) ein. Sie sollten nicht geklammert oder geheftet sein, einfache Büroklammern reichen. Bitte keine Deck- oder Titelblätter mit einreichen.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. Januar 2018 und endet am 15. März 2018.
Am 15. Juni 2018 wird die Stipendiatin bekanntgegeben.
Die Förderung läuft über die Monate September, Oktober, November, in denen jeweils 500 Euro ausgezahlt werden.

Die Stipendiatin verpflichtet sich, ihr Projekt im Rahmen der Vollversammlung der Mörderischen Schwestern im November vorzustellen. Reisekosten tragen die Mörderischen Schwestern e. V.
Außerdem verpflichtet sich die Stipendiatin, im Falle der Veröffentlichung des geförderten Projektes folgenden Hinweis in ihr Buch aufzunehmen: "Dieses Buch wurde gefördert durch ein Stipendium der Mörderischen Schwestern e. V." Zu diesem Zweck darf sie das Logo des Vereins nutzen.


Grundsätzlich:

# Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum 15.03.2018 per Post bei der Jurysekretärin eingehen. Der Poststempel gilt NICHT; stellen Sie durch rechtzeitiges Absenden sicher, dass Ihre Bewerbung rechtzeitig eintrifft und angemessen verpackt ist. Die PDF-Dateien legen Sie bitte mit einem Datenträger bei, oder schicken ihn an E-Mail.
# Das Stipendium ist ausschließlich für Frauen.
# Jede Einsendung wird so schnell wie möglich von der Jurysekretärin bestätigt. Einsendungen, die unseren Vorgaben nicht entsprechen, können von der Bewerbung ausgeschlossen werden.
# Einsendungen und Datenträger können nicht zurückgeschickt werden.
# Die Wahl der Jury ist verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Rückfragen bitte an E-Mail

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