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MÖRDERISCHE SCHWESTERN SCHREIBEN ARBEITSSTIPENDIUM AUS

13.01.202016:29 UhrKunst & Kultur
Bild: MÖRDERISCHE SCHWESTERN SCHREIBEN ARBEITSSTIPENDIUM AUS

(openPR) Mit ihrem Arbeitsstipendium fördern die Mörderischen Schwestern e.V. auch im Jahr 2020 eine Krimischriftstellerin bei einem spannenden Schreibprojekt. Europas größter Krimiautorinnenverband unterstützt mit dem Stipendium in Höhe von 1.500 Euro die Arbeit an einem Kriminalroman oder einer Sammlung eigener Krimikurzgeschichten.



„Mit unserem Stipendium möchten wir allen schreibenden Frauen unabhängig von ihrem Alter helfen, sich intensiver ihrem Projekt widmen zu können “, erklärt die Präsidentin der Mörderischen Schwestern, Carola Christiansen. „Die Voraussetzungen der meisten Stipendien sind oft gerade für Frauen mit familiären Verpflichtungen kaum zu bewältigen, wenn zum Beispiel Bedingungen wie ein fester Aufenthalt an einem bestimmten Ort an die Förderung geknüpft sind. Wir wollen aber auch den Autorinnen eine Chance geben, die allein aufgrund ihrer familiären Situation von vielen Stipendien ausgeschlossen sind. Das Geld soll es ihnen ermöglichen, sich Freiräume zum Schreiben schaffen zu können.“

Die Mörderischen Schwestern vergeben ihr Arbeitsstipendium zum siebten Mal. Viele bisherige Stipendiatinnen, darunter Anke Laufer, Marlen Schachinger und Patricia Holland Moritz, haben ihre Werke inzwischen veröffentlicht. So erscheint am 13. Januar der Krimi "Die Schnüfflerin" von Anne von Vaszary, Stipendiatin des Jahres 2016, bei Droemer Knaur.

Die Bewerbungsfrist für das diesjährige Stipendium beginnt am 15. Januar und endet am 15. März 2020 (es zählt der Eingang der Unterlagen). Die Förderung in Höhe von insgesamt 1.500 Euro läuft über die Monate September, Oktober und November.

Bewerben können sich Frauen unabhängig von Alter, Wohnort und bisherigen Veröffentlichungen mit einem Projekt im Bereich der Spannungsliteratur. Eine Mitgliedschaft bei den Mörderischen Schwestern ist nicht erforderlich. Die Stipendiatin verpflichtet sich, ihr Projekt im Rahmen der Vollversammlung der Mörderischen Schwestern im November 2020 vorzustellen. Die Reisekosten tragen die Mörderischen Schwestern.

Einzureichen sind ein maximal zweiseitiges Exposé und eine 15-seitige Leseprobe in vierfacher gedruckter Ausfertigung und digital (PDF) sowie ein ausgefülltes Bewerbungsformular, eine Kurzbiografie und Kurzbibliografie. Bewerberinnen werden gebeten, unbedingt die Informationen zur Bewerbung unter https://www.moerderische-schwestern.eu/ueber-uns/aktuelle-projekte/unser-arbeitsstipendium/ zu beachten.

Das Bewerbungsformular fordern Interessierte unter E-Mail bei Jurysekretärin Barbara Steuten an, die für Rückfragen zur Verfügung steht.

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