(openPR) Ab 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen für Lkw ab 7,5 t zGM mautpflichtig.
Grundlage der Mautberechnung sind derzeit die Schadstoffklasse und Achszahl der Fahrzeuge sowie die Länge der befahrenen mautpflichtigen Straßen. Das mautpflichtige Streckennetz wächst von heute 15.000 km auf ca. 52.000 km. Die Mautsätze werden zum 1.7.2018 neu fixiert. Ob es einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen geben wird, ist noch offen.
Legt man den heute gültigen Mautsatz von beispielsweise 8,1 Cent/km bei einem zweiachsigen Euro-6-Fahrzeug zugrunde, so kommen auf den Unternehmer bei 50.000 Maut-Kilometern im Regionalverkehr pro Jahr 4.050,- € Mautkosten je Fahrzeug zu. Diese Zusatzkosten müssen frühzeitig bei der Kalkulation berücksichtigt werden und in die Preisverhandlung mit den Kunden einfließen.
Unter www.svg.de steht für SVG-Kunden ein Mautkalkulator bereit, der bei der Abschätzung der entstehenden Mehrkosten helfen kann. Dabei werden sowohl die nicht vergüteten Leerkilometer als auch die Nutzung von nicht-mautpflichtigen Straßen berücksichtigt. Das Ergebnis zeigt um wieviel Prozent die Frachtpreise angepasst werden müssen, um die durch die Maut steigenden Kosten zu decken.
Nach aktuellen Schätzungen sind ca. 35.000 Unternehmen mit rund 140.000 Fahrzeugen erstmals durch die Streckenerweiterung von der Mautpflicht betroffen.
SVG plant Infoveranstaltungen und Webinare zur Bundesstraßen-Maut.
Die 15 regionalen SVGen bieten ab Jahresbeginn entsprechende Infoveranstaltungen und Webinare zu den Neuerungen bei der Lkw-Maut an. In den Veranstaltungen beleuchten die SVG-Mautexperten neben den technischen Fragen auch die Aspekte rund um die Kalkulation der Mautkosten sowie Argumente zur Preisverhandlung.
Wesentliche Systemänderungen:
Mit der Ausweitung des Streckennetzes sind weitere Änderungen des heutigen Mautsystems verbunden.
Zukünftig übermitteln die OBU´s nur noch Fahrzeugmerkmale (Kennzeichen, Achszahl und Schadstoffklasse) sowie die Positionsdaten. Die Mautberechnung erfolgt im Rechenzentrum des Mautbetreibers und nicht mehr in der OBU.
Fahrzeuge, die heute bereits mit einer OBU ausgestattet sind:
OBU´s, die heute bereits verbaut sind, können weiter genutzt werden. Technische Änderungen sind nicht nötig. Allerdings entfällt die Display-Anzeige des Mautbetrags und die Kennzeichnung, ob sich das Fahrzeug auf einer mautpflichtigen Strecke befindet.
Fahrzeuge im Regionalverkehr ohne OBU:
Die Frage lautet: Brauche ich für meinen LKW auch im Nah-/Regionalverkehr zwingend eine OBU? Nein, eine OBU-Pflicht gibt es auch künftig noch nicht. Es kann aber sinnvoll sein, damit man sich manuelle Buchungen erspart. Für Fragen hierzu und zur Maut allgemein stehen bundesweit die Mautspezialisten der SVG als Ansprechpartner bereit.
Mautpreller?
Zur Überwachung der Mautzahlung werden derzeit 600 Mautkontrollsäulen zusätzlich an Bundesstraßen installiert. Sie ergänzen damit das Netz der bekannten Mautbrücken auf den Autobahnen. Die Säulen sind blau und ca. 4 Meter hoch. Außerdem plant das BAG, die Flotte für mobile Kontrollen auf 280 Fahrzeuge aufzustocken.