(openPR) Dass mit Pferden vieles passieren kann, weiß eigentlich jeder. Viele würden wahrscheinlich sogar behaupten, dass Pferde gefährliche Tiere sind. Jeder hat natürlich das Recht auf seine eigene Meinung, wichtig ist jedoch die richtige Erziehung und das richtige Training, um die Gefahr und das Risiko was das Tier Pferd nun mal mit sich bring, zu minimieren. Wir alle wissen aber auch, dass trotz professioneller Erziehung und Ausbildung ca. 500kg Fluchttier nicht ganz ohne sind. Und wenn mal was passiert, kann es zu gravierenden Schäden kommen. Nicht nur das Tier, sondern auch in der Umgebung können viele, völlig unschuldige Menschen oder Gegenstände zu Schaden kommen.
Bei Unfällen oder sonstigen Schreck-Situationen, braucht jeder beteiligte erstmal ein paar Minuten um wieder runter zu kommen. Nachdem sich jeder nach dem Schock beruhigt hat, fängt meistens die Suche nach dem Schuldigen an. Logischerweise hat das Pferd den Schaden verursacht, es kann jedoch nicht wirklich was dafür.
Wer haftet denn bei Schadensansprüchen Dritter bei solchen Situationen? Wer muss laut Gesetzt dafür sorgen, dass die Schäden wieder behoben werden? Die Antwort ist eindeutig: Der Tierhalter. Und hierbei ist es dem Gesetzgeber erstmal egal, ob das Pferd, bzw. dessen Besitzer, tatsächlich Schuldig an der ganzen Situation ist, oder nicht. Einschränkungen der Schadensansprüche kommen erst dann in Frage, wenn dem Geschädigten deutliche Eigenschuld nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich muss also der Besitzer zusehen, wie die Situation geklärt wird. Schadensansprüche in solchen Situationen können den Besitzer finanziell in die Ruinen treiben. Der Tierhalter haftet nämlich mit seinem kompletten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen.
Diese finanzielle Last lässt sich aber vermeiden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich ein Muss bei Pferdehaltern sein, und viele meinen sogar, es müsste eine Pflichtversicherung sein, ähnlich wie es bei Fahrzeugen der Fall ist. Jedoch haben viele Besitzer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Sachschäden die nach einem ungewollten Vorfall mit einem Pferd entstehen, sind ja noch überschaubar, wenn man Glück hat. Aber wenn ein Mensch verunglückt, können die Ansprüche schnell steigen und nicht mehr zu gleichen sein. Je nach Leistung und versichertem Risiko liegt der monatliche Beitrag eine Pferdehaftpflichtversicherung zwischen 10€ und 15€. Ein kleiner Beitrag, der vor dem finanziellen Ende schützen kann.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung ist es auch wichtig das richtige Risiko abzusichern. Hat das Pferd Reitbeteiligungen, die mitversichert werden müssen? Was ist wenn das Pferd die Stallungen beschädigt? Der Besitzer ist Turnierreiter, was muss in diesem Fall berücksichtigt werden? Wer kommt bei einem Unfall für die Bergungskosten auf? Diese und viele anderen Fragen müssen beantwortet werden, bevor eine Versicherung abgeschlossen wird. Bei Reitschulbetrieben oder Reitlehrern kommen noch weitere Aspekte dazu, die auf jeden Fall beachtet werden müssen. Daher ist es sehr wichtig einen guten Berater zu finden, der sich auch mit der Materie gut auskennt. Wichtig ist auch, dass der Berater den Kunden wirklich helfen und unterstützen möchte.
Welche Versicherungen und für welche Risiken bei Pferden abgeschlossen werden müssen, kann nur der Besitzer wissen. Man kann im Monat eine erhebliche Summe für verschiedene Produkte ausgeben, wenn der Besitzer es so haben möchte. Wichtig ist jedoch, dass die Grundgefahren auf jeden Fall abgesichert sind. Und jeder, der mit Pferden zu tun hat, weiß wie schnell etwas passieren kann. Daher ist die Pferdehaftpflichtversicherung ein absolutes Muss für jeden Pferdebesitzer. An der Höhe des Beitrags kann es nicht liegen und für dieses Geld bekommt der Kunde bereits viel Leistung. Es kann jeden was passieren. Die vernünftigen haben vorgesorgt.







