(openPR) Workshop der IT-Services and Solutions GmbH (it’) informiert über GDPdU-konforme Bilanzen für Steuerprüfungen
Dortmund/Chemnitz, 31. August 2006 – Seit der Einführung der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) 2002 müssen Unternehmen ihre Bilanzen für den digitalen Zugriff bereithalten. Wie Firmen sich am besten auf die digitale Buchprüfung vorbereiten können, erfahren sie in einem Workshop der IT-Services and Solutions GmbH (it’) am 21. September 2006. In der IBM-Niederlassung in Dortmund referieren Sprecher von it’ und aus der Finanzfachwelt über die richtige Vorbereitung auf GDPdU-konforme Buchhaltung.
Die IT-Services and Solutions GmbH (it’) veranstaltet am 21. September 2006 einen Workshop in der IBM-Niederlassung in Dortmund (StockholmerAllee 30a, 44269 Dortmund) zum Thema GDPdU. Im Zuge der Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, wie sie sich und ihr Unternehmen erfolgreich auf die nächste Steuerprüfung vorbereiten. So berichtet Martin Henn von der Oberfinanzdirektion Rheinland, was Unternehmen bei einer Steuerprüfung erwartet und wie Prüfer in der Regel vorgehen. Des Weiteren erläutert it’ an Praxis-Beispielen, wie sich die Anwendung der GDPdU in der Praxis präsentiert.
„Eigentlich sollten die Zeiten vorbei sein, in denen sich Steuerprüfer durch Aktenberge durcharbeiten müssen, um die Finanzbuchhaltung zu prüfen“, sagt Ulrich Hüllhorst, Geschäftsführer bei it’. „Seit 2002 schreibt das Gesetz GDPdU die digitale Bilanzbuchhaltung vor und verlangt damit, dass Unternehmen den Finanzprüfern Zugriff auf die papierlose Buchhaltung gewähren müssen. Doch selbst heute – gut vier Jahre nach der Einführung der GDPdU – erfüllen längst nicht alle Unternehmen diese Vorschriften.“
Der Handlungsbedarf beim Thema GDPdU-Konformität ist hoch. Denn Prüfer können Unternehmen dazu verpflichten, die Buchprüfungen für die abgelaufenen Geschäftsjahre in digitaler Form abzuliefern. Zu beachten ist besonders, dass die Steuerprüfung nicht nur im Bereich der Finanzbuchhaltung erfolgt, auch die Lohnsteueraußenprüfung sowie die Zoll- und Außenhandelsprüfung sind davon betroffen. Alle Unternehmen, die ihre ERP-Software noch nicht umgestellt haben, müssen damit rechnen, dass die Steuerprüfung von der neuen Gesetzesregelung Gebrauch macht. Die Finanzprüfer können selber entscheiden, ob sie die Daten in digitaler oder gedruckter Form auswerten – einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht darauf. Grundsätzlich gilt, wer seine Steuerdaten bis heute nicht digital im Griff hat, muss mit einer Steuerschätzung von der Finanzbehörde rechnen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.itsas.de in der Rubrik „Veranstaltungskalender“.
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