(openPR) ESG bietet Wartungen und Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten ist für Betriebe und Unternehmen verpflichtend. Dennoch werden viele Elektroinstallationen in der Wartung vernachlässigt. Die Elektro Service Gesellschaft mbH (ESG) (https://www.esg-gesellschaft.de/) aus Frechen nahe Köln steht als erfahrener Dienstleister für die verschiedenen Anlagen- und Geräteprüfungen zur Verfügung.
Veraltete Anlagen in öffentlichen Einrichtungen
Aus Erfahrung wissen die Techniker der ESG, dass veraltete und vernachlässigte Anlagen gerade in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungsgebäuden und Rathäusern häufig zu finden sind. Die dortigen Komponenten sind meist über 40-60 Jahre alt und auf technischer Ebene längst überholt. Beispielsweise sind Sicherheitsfunktionen wie die automatische Abschaltung im Kurzschlussfall oder bei Fehlerströmen nicht gegeben, sodass die Installationen eine hohe Gefahr darstellen.
Verordnung zur Sicherheitsprüfung
Nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ist seit dem 01.04.1979 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Grundsätzlich sind somit alle elektrisch betriebenen Geräte und Anlagen zu prüfen. Dazu gehören ortsveränderliche wie ortsfeste elektrische Geräte, zum Beispiel Drucker, PCs, Kaffeemaschinen sowie Kühlschränke oder Spülmaschinen. Weiterhin umfasst die Vorschrift elektrische Anlagen wie Aufzüge und Rolltreppen sowie Elektro-Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung.
Die Elektro Service Gesellschaft bietet als erfahrener Dienstleister deutschlandweit fachgerechte Prüfungen und Wartungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen. Weitere Informationen über die Wichtigkeit der Prüfung und die Leistungen von ESG erhalten Interessierte auf der Website des Unternehmens.









