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Rauchwarnmelderpflicht bis zum 31.12.2017

27.11.201710:07 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Ein kurzer Piepton kann Leben retten

In Bayern sind Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet den bestehenden Wohnraum mit Rauchwarnmelder bis zum 31.12.2017 auszustatten und dies aus gutem Grund - die meisten Brandunfälle ereignen sich nämlich nachts in den eigenen vier Wänden. Schornsteinfegermeister Christian Zebisch aus Pflochsbach bei Lohr gibt Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie die Rauchmelderpflicht erfüllen und für mehr Sicherheit bei Ihnen daheim sorgen.
Die Hauptursache für Wohnungsbrände sind meistens technische Defekte an elektrischen Hausgeräten. In Deutschland sterben jährlich 400 Personen bei Bränden, von denen 95 Prozent Opfer einer Rauchvergiftung werden.

Im Schlaf ist der menschliche Geruchssinn zurück gefahren und die vermeintlichen Opfer können den Rauch nicht sofort wahrnehmen. Innerhalb kürzester Zeit kann es zu einer tödlichen Rauchvergiftung kommen. Ein richtig angebrachter Rauchwarnmelder warnt mit einem unüberhörbaren Warnton die Bewohner.
"So ein kleines Gerät kann Leben retten und im Falles eines Feuers bleibt durch die hohe Sensibilität und dem rechtzeitigen Alarm des Warnmelders genügend Zeit seine Familie und sich in Sicherheit zu bringen", so Zebisch.

Daneben gibt es noch Funkrauchmelder, die im Alarmfall über ein Funksignal mehrere vernetzte Melder ebenfalls auslösen und so einen großflächigen Alarm bewirken. Auf normalen Zigarettenrauch reagieren übliche Melder übrigens nicht.

Beim Kauf von Rauchwarnmeldern gibt es laut Christian Zebisch auch einiges zu beachten: "Nur Rauchmelder mit garantierter Sicherheit, die das CE-Zeichen und die Prüfnummer DIN EN 1604 besitzen sollten im Fachhandel erworben werden. Qualitätsrauchmelder, sind zusätzlich mit einem "Q" gekennzeichnet."
Diese zeichnen sich durch eine Reduktion von Falschalarmen, eingebauter 10-Jahresbatterie, geprüfter Langlebigkeit und erhöhte Stabilität aus. Zebisch rät deshalb dazu, sich im Fachhandel oder seinem Schornsteinfeger fachmännisch beraten zu lassen.

Bei vermieteten Immobilien übernimmt übrigens der Vermieter die Kosten für die Rauchwarnmelder. Die Wartung muss der Mieter übernehmen und die angefallenen Wartungskosten können auf die Nebenkostenabrechnung des Mieters umgelegt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ab 2018 Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmer, in Fluren sowie in Flucht- und Rettungswegen. Natürlich ist eine Anbringung in weiteren Räumen auch sinnvoll, jedoch sind Küche und Bad hier wegen der regelmäßigen Dampf- bzw. Rauchentwicklung auszuschließen.

"Viele kaufen sich preiswerte und qualitativ schlechte Rauchwarnmelder aus dem Discounter und bringen die gut gemeint an der Denke an, ohne zu wissen wo genau diese angebracht werden sollten", berichtet der Schornsteinfegermeister. Richtig werden Rauchwarnmelder horizontal an der Decker angebracht Hier ist darauf zu achten, dass der Rauchmelder möglichst mittig an der Decke und mindestens mit 50 cm Abstand zur Wand angebracht wird. Bei Dachschrägen kann eine Holzkonstruktion helfen, die Rauchmelder sicher und verkehrsgerecht anzubringen.

Er und sein Mitarbeiter Lukas Lettrari sind Qualitätsgeprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und DIN EN 14606 und haben bereits mehr als 3000 hochwertige Rauchwarnmelder installiert.

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