(openPR) In der zurückliegenden 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags ist Bewegung in die Klärschlammpolitik gekommen. Nach über zehnjährigen Beratungen haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedet. Die am 3. Oktober 2017 in Kraft getretene Novelle löst die bisherige Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 ab. Künftig gilt nach einer gewissen Übergangszeit eine Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen für Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten. Gleichzeitig schränkt die Verordnung die herkömmliche landwirtschaftliche Klärschlammverwertung deutlich ein, um Schadstoffeinträge in den Boden weiter zu verringern.
Der wöchentlich erscheinende Informationsdienst EUWID Wasser und Abwasser hat ausführlich über das Novellierungsverfahren und das weitere politische und wirtschaftliche Geschehen rund um das Thema Klärschlamm berichtet. Die Sonderpublikation „Report Klärschlamm 2018“ bietet eine Auswahl von Artikeln, Meldungen, Tabellen und Grafiken, die in EUWID Wasser und Abwasser in den Bereichen Politik, Recht, Wirtschaft, Forschung und Praxis sowie International erschienen sind. Darüber hinaus hat die Redaktion mit Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft sowie mit Verbänden Interviews geführt. Dabei wurde deutlich: In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen in Verbrennungskapazitäten und P-Rückgewinnungstechnologien erforderlich sein. Auch werden Kläranlagen-Kooperationen eine immer wichtigere Rolle spielen.
Der EUWID-Report „Klärschlamm 2018“ ist aktuell erschienen und umfasst 44 Seiten. Er kann über www.euwid-wasser.de/klaerschlamm-report-2018 gratis als Download oder Printversion bezogen werden.










