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Wildunfall – was zahlt die Kfz-Versicherung?

(openPR) 07.11.2017. Täglich geschehen rund 700 Unfälle mit Wildtieren. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Herbst aufgrund der frühen Dämmerung enorm. Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Felder abgeerntet sind und die Wildtiere bei Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche gehen. Im gesamten Bundesgebiet wurden 2016 etwa 264.000 Wildunfälle gezählt. Die Schadenhöhe beträgt rund 682 Millionen Euro. Allerdings werden die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen. Informationen zum Versicherungsschutz stellt die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) zur Verfügung.

„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen aber Leistungsunterschiede in der Absicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Versicherungsschutz. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden in der Teilkaskoversicherung durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Wildunfallbescheinigung über die Tierart sinnvoll. Eine Wildunfallbescheinigung kann auch der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder Förster (Försterdienststelle) ausstellen. Dafür verlangen sie bis zu 15 Euro Gebühren.

Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.

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