(openPR) Jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden, werden wieder minderwertige Taschenlampen mit Werbeaussagen wie „Taktisch“, „Polizei“, „Ultrahell“ oder „Selbstverteidigung“ angeboten.
Thomas Nachtigal vom Taschenlampen-Hersteller NEXTORCH Deutschland GmbH ärgert sich über diese miese Verbrauchertäuschung, die zu allem Überfluss auch noch von Internet-Handelshäusern gefördert wird.
Thomas Nachtigal: „Das bei den Lumen-Zahlen, also der Lichtstärke, gelogen und betrogen wird, gehört bei diesen Abzockern leider zum Tagesgeschäft. Ein Verbraucherschutz existiert hier nicht, das ist quasi ein rechtsfreier Raum.
Da werden ungeniert ganz offen billige Funzeln, die bei einem Test keine 200 Lumen erreichen, dreist mit 1800 Lumen Leuchtkraft angeboten! Klar, kein Kunde hat die Möglichkeit die Lichtstärke zu Hause nach zumessen.“
Aber auch bei den Leuchtweiten werden Kunden hemmungslos belogen. Auf einigen Internet-Plattformen werden Taschenlampen z.B. mit 5 Kilometer Leuchtweite angepriesen. „Totaler Unfug, „schimpft Thomas Nachtigal, „auch hier schläft der Verbraucherschutz! Ganz dreiste Anbieter haben auch selbst geschriebene Bewertungen, die diese falschen Angaben auch noch bestätigen!“ Den Internet-Handelsriesen ist das offensichtlich egal, sie verdienen am Betrug schließlich kräftig mit.
Ein ganz neuer Trend zeichnet sich für das Jahresendgeschäft 2017 gerade ab: Das Wort Taktisch. Thomas Nachtigal von der NEXTORCH Deutschland GmbH aus Haan dazu:
„Schon interessant, was inzwischen alles so als „Taktische Taschenlampe“ verkauft werden soll.
Wer genauer hinschaut, wird erkennen, dass hier das Wort „Taktisch“ ausschließlich Werbezwecken dient und überhaupt nichts über das Produkt aussagt.“
Taktische Taschenlampen sind für die Anwendungen bei der Polizei, der Security und dem Militär konzipiert.
Hier die wichtigsten Punkte, die eine Taktische Taschenlampe erfüllen muss:
1. Einfach in der Bedienung ( auch mit Handschuhen und bei Stress oder Panik )
2. Wasserdicht ( min. IPX7 )
3. Absolut Stoßfest
4. Mit Strobe
5. Hohe Leuchtkraft (min. 600 ANSI-Lumen)
Schaut man sich nun an, was auf dem Markt als „Taktische“ Taschenlampe verkauft werden soll, wundert man sich schon.
Thomas Nachtigal: „So gibt es „Taktische“ Taschenlampen, bei denen der Schalter mit Handschuhen gar nicht zu bedienen ist, oder der Strobe erst im 2. Oder 3. Untermenü versteckt ist.
Eine Wasser-Dichtigkeit - oder Schlag-Festigkeit - besteht, wenn überhaupt, nur auf dem Papier und die Lumen-Zahlen werden aus guten Grund nicht als ANSI-Lumen deklariert.
Schade, dass so Anwender im guten Glauben eine Taktische Taschenlampe zu erwerben, arglistig getäuscht werden.“
Wer beim Kauf einer Taschenlampe auf Nummer sicher gehe will, sollte den Fachhandel aufsuchen. Vom Gang in die Elektro-Großmärkte rät Thomas Nachtigal aber ab:
„Hier werden oft die gleichen Artikel wie die Lampen aus dem Internet mit denselben falschen Versprechen angeboten.“
Bleibt zu hoffe, dass sich im Verbraucherschutz bei Taschenlampen 2018 endlich mal etwas bewegt und falsche Angaben endlich einmal Konsequenzen haben.
Herausgeber:
NEXTORCH Deutschland GmbH
Schallbruch 14
D-42781 Haan
https://www.nextorch.de/













