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„Constitutio Antoniniana“ ist UNESCO-Weltdokumentenerbe

30.10.201718:00 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: „Constitutio Antoniniana“ ist UNESCO-Weltdokumentenerbe
Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Der Text der Verordnung befindet sich auf der linken Seite. (Foto: Universitätsbibliothek Gießen / Barbara Zimmermann)
Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Der Text der Verordnung befindet sich auf der linken Seite. (Foto: Universitätsbibliothek Gießen / Barbara Zimmermann)

(openPR) Papyrus der Universitätsbibliothek Gießen aus dem Jahr 215 als „Memory of the World“ ausgezeichnet – Einzigartiges Exemplar einer Verordnung des Römischen Kaisers Caracalla ist wertvoller Bestandteil der fünftgrößten Papyrussammlung in Deutschland



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Ein Schatz aus der Papyrussammlung der Universitätsbibliothek (UB) Gießen von unschätzbarem Wert rückt jetzt ins Blickfeld einer weltweiten Öffentlichkeit. Der Papyrus Giessensis 40, der in der UB der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) seit vielen Jahren für die Nachwelt bewahrt und 2009 restauriert wurde, ist in das Weltdokumentenerbe der UNESCO (die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) aufgenommen worden. Er enthält die „Constitutio Antoniniana“ – eine Verordnung des Kaisers Caracalla aus dem Jahr 212/213, mit der allen freien Einwohnern des Römischen Reiches das römische Bürgerrecht verliehen wurde – und hat damit ab sofort offiziell den Status „Memory of the World“. Ein internationales Expertenkomitee hat Ende Oktober2017 in Paris diese positive Entscheidung getroffen, die UNESCO-Generaldirektorin Irina Bukova jetzt bekanntgab.

Die Freude über diese besondere Auszeichnung an der JLU ist riesig groß – im Präsidium, bei der Bibliotheksleitung sowie bei den Altertumswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern –
genauso wie bei den Kulturverantwortlichen der Universitätsstadt Gießen. Die JLU hatte den Antrag auf Aufnahme in das UNESCO-Weltdokumentenerbe im Jahr 2014 gemeinsam mit der Universitätsstadt Gießen, die rechtmäßig Eigentümerin des historischen Dokuments ist, bei der UNESCO-Kommission eingereicht. An der Antragstellung waren für die JLU Dr. Peter Reuter, Leitender Bibliotheksdirektor,sowie Prof. Dr. Karen Piepenbrink, Prof. Dr. Helmut Krasser und Prof. Dr. Peter von Möllendorff, alle Fachbereich 04 – Geschichts- und Kulturwissenschaften der JLU, beteiligt.

JLU-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee gratuliert allen Beteiligten zu diesem herausragenden Erfolg. „Die Aufnahme der ,Constitutio Antoniniana‘ in das digitale Register ,Memory of the World‘ zeigt, dass wir es mit einem der weltweit bedeutendsten Zeitzeugnisse zu tun haben, das Aufschluss über das Rechtssystem und Rechtsverständnis früherer Kulturen gibt. Die Entscheidung der UNESCO ist zugleich ein Beleg für den herausragenden Stellenwert der Gießener Papyrussammlung.“ Er ergänzt: „Ich bin Ihnen allen sehr dankbar, dass Sie mit Ihrem Engagement dazu beitragen, solche wertvollen Zeitzeugnisse für die Nachwelt zu bewahren und für die Forschung zur Verfügung zu stellen.“

Dr. Peter Reuter betont: „Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung. Die ,Constitutio Antoniniana‘ nimmt unter den vielen Schätzen der Universitätsbibliothek eine herausragende Stellung ein. Ihr Wert ist schon bald nach dem Erwerb Anfang des 20. Jahrhunderts von der Forschung erkannt worden. Heute finden sich Abbildungen des Papyrus international sowohl in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen als auch in Geschichtsbüchern und Schulbüchern.“

Der Dekan des Fachbereichs 04 – Geschichts- und Kulturwissenschaften Prof. Dr. Peter von Möllendorff, ergänzt: „Mit der ,Constitutio Antoniniana‘ wurde erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet, das viele Millionen Menschen unterschiedlichster kultureller Prägung auf drei Kontinenten (Europa, Afrika und Asien) umfasst, ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen. Im Unterschied zu vielen anderen Bürgerrechtsverleihungen in der Geschichte war die Maßnahme weder eurozentrisch noch nationalstaatlich orientiert.”

„Constitutio Antoniniana“

Bei der „Constitutio Antoniniana“ handelt es sich um das bedeutendste Schriftstück der Gießener Papyrussammlung, die sich wiederum in drei abgeschlossene Sammlungen untergliedert (s.u.). Der Papyrus „Constitutio Antoniniana“ entstand im Jahr 215 und war für seine Zeit von herausragender weltpolitischer Bedeutung. Der Papyrus enthält unter anderem das einzige heute noch im originalen Wortlaut existierende Exemplar einer Verordnung des Römischen Kaisers Caracalla (188–218) aus dem Jahr 212/213 (P.Giss.inv. 15/P.Giss. 40). Es handelt sich um die griechische Übersetzung des ursprünglich lateinischen Textes, in dem Caracalla das Römische Bürgerrecht an alle freien Einwohner des Römischen Reiches verleiht.

Die „Constitutio Antoniniana“ ist das erste in einer Reihe weltgeschichtlich zentraler Dokumente zu den Bürger- und Menschenrechten sowie zur Verfassungsgeschichte, dem etwa die Magna Charta (1215), die Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. (1356) oder die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Französische Nationalversammlung (1789) folgen.

Fünftgrößte Papyrussammlung in Deutschland

Die Universitätsbibliothek Gießen verfügt über die fünftgrößte Papyrussammlung in Deutschland, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schrittweise durch universitäre und städtische Unterstützer erworben werden konnte. Diese außergewöhnliche Sammlung gliedert sich in drei abgeschlossene Paryrussammlungen: die „Papyri Gissenses (P. Giss.)“, die „Papyri bibliothecae universitatis Gissensis (P.b.u.G.)“ und die „Papyri Iandanae (P. Iand.)“. Sie umfasst mehr als 2.300 Papyri, rund 550 beschriebene Tonscherben (Ostraka) aus dem antiken Ägypten und Griechenland sowie 45 Keilschrifttafeln aus der altassyrischen Handelskolonie Kaneš in der heutigen Türkei. In den Jahren 1999 bis 2003 wurden alle Stücke durch die Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) digitalisiert und online frei verfügbar gemacht.

Weltdokumentenerbe – „Memory of the World“

„Wer entscheidet heute, an was wir uns morgen erinnern werden?“, heißt es auf der Homepage zum UNESCO-Programm „Memory of the World“, das 1992 initiiert wurde und Fragen des vielfältigen Dokumentenerbes nachgeht. Das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ ist ein weltumspannendes digitales Netzwerk mit ausgewählten herausragenden Dokumenten: wertvollen Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Unikaten, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Das Register umfasste vor der aktuellen Entscheidung 348 Dokumente aus aller Welt, darunter die 21 Thesen der Solidarnosc, die Kolonialarchive Benins, Senegals und Tansanias, die Sammlung indigener Sprachen in Mexiko, die Archive des Warschauer Ghettos, das älteste noch erhaltene Manuskript des Korans „Mushaf von Othman“ aus Usbekistan sowie als erste Zeugnisse des Buchdrucks die Göttinger Gutenberg-Bibel und der koreanische Frühdruck Jikji (Anthologie der Zen-Lehre). Ziel ist es, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern und auf neuen informationstechnischen Wegen zugänglich zu machen.

Kontakt:

Dr. Peter Reuter
Leitender Bibliotheksdirektor der Universitätsbibliothek
Otto-Behaghel-Straße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641 99-14000

Weitere Informationen:
- https://www.uni-giessen.de/ub/ueber-uns/sam/papyri-ostraka-keilschrifttafeln/papyri
- http://www.unesco.de/kommunikation/mow.html

Quelle: idw

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