(openPR) Vorsicht CFB-Fonds 140 - Anleger:
Commerzbank-Gruppe legt fragwürdiges Ankaufsangebot bei CFB-Fonds 140 vor.
- 2. Academy Fonds:
Weiterleitung der Anlegergelder zur Finanzierung der angeblichen Garantie auch bei den Academy-Filmfonds?
- Strafanzeige gegen die Commerzbank bei VIP – Prozessen
Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB-Fonds 140 sollen nach einem Schreiben der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH für 22,7 % des Nominalbetrages ihre Anteile an eine AVANCIA Vermietungsgesellschaft mbH verkaufen. Angeblicher Vorteil: Die AVANCIA Vermietungsgesellschaft mbH soll dabei auch die Anleger von einer Nachhaftung der Kommanditisten freistellen.
Nach einer neueren modifizierten Planrechnung sollen die Anleger jedoch erstmals Ausschüttungen in 2006 und 2007 von insgesamt 20,34 % erhalten. Für einen wirtschaftlichen Vorteil von mageren 2 % sollen die Anleger also an eine Ihnen völlig unbekannte GmbH verkaufen.
Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei KTAG warnt dringend vor einer Annahme dieses Angebotes in der jetzigen Form. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer bewertet das Angebot: "Die Anleger riskieren bei diesem Angebot sogar, dass die zukünftig versprochenen Ausschüttungen von der GmbH vereinnahmt werden und diese den Kaufpreis, immerhin noch ca. 10 Mio. Euro, nicht zahlt. Die Abtretung der Anteile erfolgt nämlich unabhängig von einer Zahlung schon im Kaufvertrag. Den Anlegern wurde im Prospekt schon eine unzutreffende Sicherheit suggeriert. Der angebliche Vorteil - Haftungsfreistellung von der Nachhaftung der Kommanditisten - bietet bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem potentiellen Haftungsvolumen von 10.173.834 Euro wahrscheinlich noch weniger Sicherheit, als es offensichtlich die im Prospekt versprochenen Garantien von 60 % getan haben. Wie können die Anleger bei einer Absicherung von 60 % durch Garantien ca. 80 % Verlust erleiden?"
Im Prospekt wurde den Anlegern auf Seite 9 versprochen: "und nur Erlöse aus den Garantien in Höhe von 60 % der Produktionskosten erzielt werden können, reduzieren sich die Ausschüttungen auf 50 % ihrer Einlagen" Auf Seite 36 versprach der Fondsprospekt gar als "BAD-Case-Szenario" einen Liquiditätsüberschuss von rd. 25 % der Nominaleinlage.
Angesichts dieser Prospektangaben geht die Kanzlei KTAG bei Verwendung des Prospektes von einer Haftung der beratenden Bank aus. Rechtsanwalt Kälberer: "Eine seriöse Bank sollte, auch wenn eine Haftung befürchtet wird, von derartigen Vertuschungsmanövern absehen. Viele Filmfonds stellen buchstäblich einen "Wolf im Schafspelz" dar. Angebliche Garantien gaukeln eine Sicherheit vor, die viele Filmfonds nicht aufweisen. Dies rächt sich nun vor Gericht."
Leider ist ein derartiges Geschäftsgebaren im Haftungsfall kein Einzelfall. In den VIP - Prozessen wurde zwischenzeitlich von der Kanzlei KTAG Strafanzeige erstattet. Hintergrund ist, dass die Commerzbank in den Gerichtsverfahren trotz vorheriger umfassender interner Prüfungen des Fondskonzeptes behauptet hatte, dass sie nicht einmal Anhaltspunkte, geschweige denn eine Kenntnis davon gehabt habe, dass die Anlegergelder von dem Produktionsdienstleister über den Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank weitergeleitet wurden. Ausweislich des Beteiligungsprospektes des Commerzbankfonds "2. Academy Filmfonds", Seite 21 erhält aber dort die Commerzbank selbst für eine Schuldübernahme vom jeweiligen Lizenznehmer ein Entgelt in Höhe des Barwertes.
Rechtsanwalt Kälberer: "Es ist offensichtlich, dass der VIP 3 und VIP 4 ähnliche Strukturen aufweist wie dieser Commerzbankfonds. Wenn der Lizenznehmer oder der Produktionsdienstleister genügend Geld hatten, um den Barwert zu hinterlegen, bräuchten sie keinen Fonds, sondern würden das Geld direkt in die Produktion investieren. Welcher Unternehmer trägt allein das Risiko, teilt aber dann den Erlös? Eine einfache Schlüssigkeitsprüfung lässt uns damit befürchten, dass auch in diesem Fonds die Anlegergelder letztlich zur Finanzierung des Barwertes dienten. Damit ist aber auch bei dem 2. Academy-Filmfonds ähnliches Ungemach wie bei den VIP 3 und 4 Fonds zu befürchten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Academy-Filmfonds“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.












