(openPR) Ab dem 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bis auf wenige Ausnahmen den Umgang mit personenbezogenen Daten einheitlich regeln. Dann läuft die zweijährige Übergangsfrist aus, in der deutsche Organisationen sich auf die neuen Spielregeln einstimmen konnten. Die Änderungen sind in der Tat gravierend und verlangen ein grundsätzliches Umdenken in Unternehmen. Sachverhalte wie Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zweckbindung oder Datenminimierung müssen neu bearbeitet werden.
Sieht man einmal davon ab, dass auch dieser Gesetzestext von Juristen für Juristen geschrieben wurde, stellt sich Beobachtern die Frage, wie KuM-Unternehmer neben dem Alltagsgeschäft die Bestimmungen der DSGVO erfüllen sollen. Das ist nicht nur eine Frage der Zeit. Viele Fragen sind bis heute selbst in den Behörden noch nicht geklärt.
Die gesamte DSGVO ist so ausgestaltet, dass Datenverarbeitung nur noch dann zulässig ist, wenn entsprechende Erlaubnistatbestände vorliegen. Bei Vorwürfen muss nun der Unternehmer belegen, dass dieser Vorwurf nicht wahr sein kann, weil er ja entsprechende Maßnahmen dagegen ergriffen hat, diese aufgrund seiner Dokumentation belegen kann und u. a. für seine Aktivitäten auch die neueste sichere Technologie verwendet. Eine Arztpraxis, die Patientendaten mit Windows XP verarbeitet, steht somit definitionsgemäß vor dem Aus.
Neumann Consulting versucht dem Mittelstand soweit entgegen zu kommen, dass bei Bedarf in den beauftragten Marketing- und Vertriebsprojekten die Aspekte des Datenschutzes von Anfang an integriert werden können. Datenschutzexperten arbeiten hier Hand in Hand mit den Marketingfachleuten.









