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Plötzlich Pflegefall - Was ist zu tun?

06.10.201711:54 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, ist das für viele Menschen zunächst einmal ein Schock. Innerhalb kurzer Zeit müssen Sie sich schwierigen Fragen stellen und entscheiden: Wie soll es nun weitergehen? Wer wird die Pflege übernehmen? Gibt es rechtliche Schritte, die in die Wege geleitet werden müssen?



Oft fühlen sich Personen in einer solchen Situation allein gelassen und vor unüberschaubare Hürden gestellt – doch das muss nicht sein. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, an die man sich wenden und bei denen man Rat sowie auch physische Hilfe bekommen kann. Wichtig ist dabei, Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Hilfsleistungen, Pflegegelder und Betreuungsangebote Ihnen zur Verfügung stehen. Im Folgenden haben wir nützliche Tipps aufgelistet, wie Sie nach dem Eintreten eines Pflegefalls am besten vorgehen und eine häusliche Pflege organisieren können:

1. Vorbereitung:

Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger kurz davor steht, aus der Klinik nach Hause entlassen zu werden, sollten Sie sich mit dem Sozialdienst des Krankenhauses in Verbindung setzen, denn jede Klinik ist verpflichtet, sich um die Nachsorge ihrer Patienten kümmern. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes können Ihnen bei der Antragstellung für die Pflegegrade oder für eine Reha helfen sowie Hilfsmittel organisieren und Kontakt zu Pflegediensten herstellen. Außerdem sollte der Hausarzt des Patienten informiert werden, der die weitere Behandlung übernimmt. Professionelle Beratung finden Sie kostenlos bei Krankenkassen, Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden oder lokalen Servicestellen.

Der Patient soll aus dem Krankenhaus entlassen werden, doch Sie benötigen noch mehr Zeit für die Vorbereitung der häuslichen Pflege? Dann können Sie Ihren Angehörigen für wenige Wochen für die Kurzzeitpflege in einem Heim anmelden. Bei einer Tagespflege bringen Sie den Patienten stundenweise oder über Nacht in eine Pflegestation, wo er umsorgt wird. Eventuell kommt auch eine Reha für die pflegebedürftige Person in Frage, was Sie mit dem Klinikarzt klären können. Auch Sie selbst haben als Berufstätiger Anspruch auf bis zu zehn freie Tage, wenn ein Familienmitglied akut pflegebedürftig wird.

2. Finanzielle Unterstützung beantragen:

Pflegegeld steht Versicherten zu, wenn Ehrenamtliche (in der Regel Familienmitglieder) sich um ihn kümmern. Wie viel die Kasse zahlt, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige bei einer Begutachtung eingeteilt wird. Um Pflegegeld zu beantragen, müssen Sie sich zunächst in einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse des Versicherten wenden. Wichtig ist, dass der Versicherte darauf unterschreibt. Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin ein Antragsformular zu, welches Sie im besten Fall zusammen mit einem Pflegeexperten ausfüllen sollten, der Ihnen Fachausdrücke erläutern kann. Die Pflegekasse macht dann mit Ihnen einen Termin für den Hausbesuch durch den Gutachter aus. Dieser stellt dabei fest, wie mobil der Pflegebedürftige ist, auf welche Art er Hilfe im Alltag benötigt und wie intensiv diese Unterstützung sein muss. Nach dem Hausbesuch schickt er das Gutachten an die Pflegekasse, die wiederum entscheidet, ob und wenn ja welcher Pflegegrad dem Versicherten zusteht.

Wichtig: Sollte die Kasse den Antrag auf Pflegegeld ablehnen, kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Sollte der Gutachter danach erneut eine Absage erteilen, fällt die Zuständigkeit des Falls an das Sozialgericht.

3. Den Alltag erleichtern:

Oft kann man schon mit wenigen Hilfsmitteln das Leben der Patienten einfacher machen – und dadurch gleichzeitig auch das der pflegenden Angehörigen. Neben gängigen Hilfsmitteln wie Rollatoren, Pflegebetten oder Treppenlifts, ist auch ein Hausnotruf von großem Vorteil und kann Patienten sowie Angehörigen viel Sicherheit geben. Dabei trägt der Pflegebedürftige beispielsweise ein Armband, über das er per Knopfdruck Hilfe rufen kann. Ein Funksender schickt dabei ein Signal an die Notrufzentrale, die Helfer alarmiert. Auch ein soziales Netzwerk aus Nachbarn, Familie und Pflegepersonal entlastet die pflegenden Angehörigen.

4. 24 Stunden Betreuung:

Wenn eine Pflege durch Angehörige nicht mehr gewährleistet werden kann und Teilzeitpflege nicht ausreicht, ist die 24 Stunden Betreuung eine angemessene und für alle Beteiligten würdevolle Lösung. Dabei lebt eine Pflegekraft rund um die Uhr in der Wohnung des Pflegebedürftigen, unterstützt ihn je nach Bedarf bei der Körperpflege, beim Kochen und Essen sowie im Haushalt, kauft für ihn ein und begleitet ihn zu Freizeitaktivitäten. Domisano bietet hierbei eine kompetente und kostenlose Beratung zu Ihrer Pflegesituation und stimmt mit Ihnen das bestmögliche Betreuungsangebot ab. Eine 24 Stunden Betreuung ermöglicht es dem Patienten, so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben zu bleiben und dort in Würde zu altern.

Weitere Informationen zur 24 Stunden Betreuung finden Sie im Internet auf www.domisano.de. Telefonisch erreichen Sie domisano kostenfrei aus dem deutschen Festnetz unter der Nummer 0800-1230002.

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