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Steuerrecht: Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

21.08.200608:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerrecht: Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn
Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn

(openPR) Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg
gebracht, mit dem selbstgenutztes Wohneigentum besser als bisher in die
private Altersvorsorge einbezogen und die Kinderzulage angehoben werden
soll. Das selbstgenutzte Wohneigentum soll künftig gleichberechtigt mit den
bislang im Rahmen der "Riester"-Rente begünstigten Formen der Altersvorsorge
(private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne) durch
Sonderausgabenabzug der Beiträge in der Ansparphase gefördert werden. In der
Auszahlungsphase kommt es dann auch bei der Förderung des selbstgenutzten
Wohneigentums -wie bei den anderen Förderungsformen- zu einer nachgelagerten
Besteuerung, also zu einer vollen Besteuerung in der Auszahlungsphase. So
soll ein einheitliches Konzept für alle Formen der Altersvorsorge, und zwar
innerhalb des Systems der Riester-Rente, geschaffen werden.

Im Zusammenhang mit dieser geplanten Gesetzesänderung soll die
Wohnungsbauprämie für Neufälle abgeschafft werden. Sie wird vom
Bundesfinanzministerium als nicht mehr systemgerechte Subvention angesehen.

Die Gesetzesänderungen sollen zum 01.01.2007 in Kraft treten.

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