(openPR) Über 9.000 Anleger wurde durch die mit hartem Strukturvertrieb arbeitende sd-Finanz-Gruppe z.T. erheblich geschädigt. Die dubiose Anlageform konnte zwar relativ schnell gestoppt werden, weiterhin gelang es dem Insolvenzverwalter, erhebliche Geldbeträge aufzuspüren und zu sichern. Allerdings ist dies nur ein kleiner Trost für die geschädigten Anleger, denn nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens bleibt wohl nur eine kleine Quote. Ein Abschluß des Insolvenzverfahrens und eine Ausschüttung an die geschädigten Anleger ist derzeit noch nicht absehbar.
Einer ganzen Familie wurden durch einen Vermittler der sd-Finanz-Gruppe Beteiligungen für über 30.000,-- Euro vermittelt, fast die gesamten Ersparnisse wurden ihm bzw. der sd-Finanz-Gruppe anvertraut. Die Familie wandte sich an die Kanzlei Felder in Gummersbach, deren Inhaber, Rechtsanwalt Frank Felder, Bankkaufmann und studierter Volkswirt, regelmäßig Anlegerinteressen vertritt. Neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren entschloß man sich bald, den Vermittler persönlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Auch die Rechtsschutzversicherung der Familie konnte zu einer Deckungszusage für den Prozeß bewegt werden.
Vom Landgericht Köln wurde der Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, das Oberlandesgericht Köln hat seine Berufung jetzt verworfen und das Urteil des Landgerichtes bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Natürlich kann das Urteil nicht auf alle anderen Fälle geschädigter sd-Anleger ohne weiteres übertragen werden. Allerdings arbeiteten die Vermittler oft nach ähnlichem Muster. Geschädigte Anleger sollten überlegen, von erfahrenen Anwältinnen oder Anwälten ein Vorgehen gegen die Vermittler prüfen zu lassen und sich nicht mit dem Insovenzverfahren der sd-Finanz-Gruppe zufrieden geben. Ggf. tritt sogar die Rechtsschutzversicherung ein.








